Wer aus dem Gefangenenalltag zurückkehrt in ein eigenständiges Leben, ist mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Entlassene sind oftmals allein und ohne soziale Kontakte, die sie für eine erfolgreiche Rückkehr in den Alltag jenseits des Gefängnisses aber dringend brauchen. Ehemalige Gefangene sind durch die Haft stigmatisiert, die Wohnungs- und auch Arbeitssuche gestaltet sich entsprechend schwierig. Eine erfolgreiche Resozialisierung braucht also Unterstützung – und sie ist auch deshalb enorm wichtig, weil sie Rückfällen vorbeugen kann und damit auch den Opferschutz verbessert.
An diesem Punkt setzt das neue, bundesweit erste Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz an, für das der rot-grüne Senat im November einen Entwurf vorgelegt hat. Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf einen Hilfeplan für jeden Gefangenen. Damit dient es der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und soll auch die Gefahr reduzieren, kriminell rückfällig zu werden. Bislang waren Gefangene nach dem Absitzen ihrer Strafe bei der Organisation ihres Alltags außerhalb der Gefängnismauern in der Regel eher auf sich allein gestellt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhalten sie nun einen Anspruch auf systematische Unterstützung zur Alltagsorganisation für ein Leben jenseits der Kriminalität. Dafür wird die ambulante Straffälligenhilfe mit dem stationären Strafvollzug verknüpft. Den Häftlingen wird für ein “Übergangsmanagement” sechs Monate vor und sechs Monate nach der Haftentlassung eine Person zur Seite gestellt. Diese unterstützt sie ganz individuell und macht sie mit passenden Hilfsangeboten vertraut, um sie in der neuen Lebenssituation zu stabilisieren und persönliche Perspektiven zu eröffnen.
Nur wer bei der Resozialisierung unterstützt wird und die passenden Angebote kennt, kann es zurück in ein eigenverantwortliches, in die Gesellschaft integriertes Leben ohne Straftaten schaffen. Eine erfolgreiche Resozialisierung beugt einem möglichen Rückfall vor und dient somit auch dem Opferschutz und erhöht die allgemeine Sicherheit.
Um all das erfolgreich umsetzen zu können, muss – gerade in den Strafvollzugsanstalten – ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Auch hier haben wir in der rot-grünen Koalition schon vorgelegt und entschlossen die Ausbildungsoffensive angepackt und auch die Straffälligenhilfe um viele Stellen aufgestockt.
Unsere Grüne Fraktion hatte sich dafür stark gemacht, im Koalitionsvertrag mit der SPD von 2015 die Entwicklung eines Landesresozialisierungsgesetzes zu verankern. Mit dem Gesetzesentwurf sind wir nun schon einen großen Schritt weiter. Im kommenden Jahr soll das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz in der Hamburgischen Bürgerschaft beraten werden.
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