Soziales

Einrichtung einer Ombudsstelle – Wichtiger Schritt für Hamburgs Flüchtlingshilfe

Der Rot-Grüne Senat hat beschlossen eine Ombudsstelle für die Flüchtlingshilfe einzurichten. Zur Ombudsfrau wurde die ehemalige Landespastorin der Diakonie Annegrethe Stoltenberg ernannt. Sie nimmt ihre ehrenamtliche Arbeit am 1. Juli für zunächst zwei Jahre auf. Mit der Benennung einer Ombudsperson und der Einrichtung einer zugehörigen Geschäftsstelle sollen die Prozesse der Flüchtlingshilfe weiter optimiert werden. Die Ombudstelle wird künftig die zentrale Anlaufstelle sowohl für Geflüchtete in den Einrichtungen, als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche. Beschwerden können so hamburgweit zentral erfasst und dokumentiert werden. Die Ombudsstelle soll dann sowohl konfliktlösend agieren als auch strukturelle Probleme identifizieren. Die Einrichtung eines Beirats sichert zudem die Neutralität der Beschwerdestelle. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion wertet die Schaffung der Ombudsstelle als wichtigen Schritt in der Flüchtlingshilfe.

Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„Ich finde es wichtig, dass es in der Flüchtlingshilfe künftig eine zentrale Anlaufstelle gibt. Wir haben in Hamburg aktuell eine gute Versorgungssituation, aber natürlich läuft es nicht an allen Ecken und Enden immer optimal. Mit der Benennung einer Ombudsperson wird es zukünftig ein unparteiisches und leicht zu erreichendes Beschwerdemanagement für die Hamburger Flüchtlingshilfe geben. Dies wurde auch vom Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen gefordert und ich unterstütze die Einrichtung der Ombudsstelle sehr. So wird es möglich, dass Geflüchtete, aber auch Ehrenamtliche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Beschwerden und Verbesserungsvorschläge einbringen können. Dies kann nicht nur dabei helfen in Konflikten zu vermitteln, die vor Ort nicht mehr gelöst werden können, sondern auch um strukturelle Probleme besser zu identifizieren und anzupacken.“

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