Wohnen in Hamburg muss bezahlbar bleiben. Im Rahmen des Haushalts 2023/24 setzen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen daher Schwerpunkte beim gemeinwohlorientierten und genossenschaftlichen Wohnen, bei der Verbesserung des Mietrechts und bei stadtentwicklungspolitischen Impulsen (siehe Anlage). Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen vom 13. bis zum 15. Dezember über die Haushaltsanträge und den Gesamthaushalt ab.
Dazu Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Für uns hat die Förderung des gemeinwohlorientierten Wohnens sowie die Stärkung sozial durchmischter Quartiere eine hohe Priorität. Deshalb wollen wir die Finanzierung kleingenossenschaftlicher Baugemeinschaften auf ein solides Fundament stellen und Wohnstifte unterstützen, um mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Wir wollen zudem die Gründung einer neuen städtischen Dachgenossenschaft prüfen, verknüpft mit einem sich stetig wiederholenden Solidarfonds. Es gründen sich – wie aktuell in Wilhelmsburg – derzeit viele neue Kleingenossenschaften. Mit einer neuen städtischen Dachgenossenschaft können wir Kleingenossenschaften in Zukunft bei der Umsetzung ihrer Bauprojekte konkrete Unterstützung anbieten. Mit einem außergewöhnlichen Wettbewerb fordern wir die Hamburger*innen zudem auf, innovative Modelle für Aufstockungen von Bestandsgebäuden zu entwickeln. Dann können die begrenzten Flächen unserer Stadt effizienter und klimabewusster genutzt werden. Alle Wege zu hochwertigem und gemeinwohlorientiertem Wohnen sind gute Wege für ein sozialeres und nachhaltigeres Hamburg.“
Dazu Martina Koeppen, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir wollen Hamburg weiter bezahlbar und gerecht gestalten. Hamburg ist bereits heute das Bundesland, das anteilig die meisten Mittel für den sozialen Wohnungsbau aus Landesmitteln beisteuert. Wir wollen die Förderung weiterentwickeln und auch die wichtige Einigung mit der Volksinitiative ‚Boden und Miete‘ umsetzen. Wir wollen Hamburgs Spitzenposition bei der energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem verbindlichen Sanierungspfad bei den Wohngebäuden festigen. Wir vereinfachen Baugenehmigungsverfahren, verbessern und verschärfen das Mietrecht und stärken das genossenschaftliche Wohnen. Ebenso wichtig sind uns Aspekte der Beteiligung in Stadtentwicklungsprozessen, wie bei der Umsetzung des Masterplans Magistralen, oder auch junger Menschen für die Zukunft unserer Stadt. Mit 146 Millionen Euro finden sich im Haushaltsentwurf des Senats auch wichtige Mittel für die Erschließung von Hamburgs großen Stadtentwicklungsprojekten Oberbillwerder, Grasbrook und Diebsteich.“
Ausgewählte Schwerpunkte
Wohnungsbau
Seit 2011 wurden 84.275 Wohnungen fertiggestellt, davon 23.647 gefördert. Über 116.000 Baugenehmigungen wurden erteilt. Im Rekordjahr 2020 wurden sogar so viele Wohnungen gebaut wie seit 1974 nicht mehr. Hamburg ist damit an der Spitze aller Bundesländer. Auch vor dem Hintergrund schwieriger werdender Rahmenbedingungen sollen die Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Dafür wollen SPD und Grüne bei Bauvorhaben ab einer relevanten Größe von Wohneinheiten regelhaft Bauantragskonferenzen zu einem geeigneten Zeitpunkt den Bauverfahren vorschalten.
Gemeinwohlwohnungen
Rot-Grün will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine Erhöhung der Sozialbindungen durch ein neues Angebot als neues Element der Wohnraumförderung analog dem Modell der Friedrich-Ebert-Stiftung ermöglicht wird. Bei diesem erfolgt ein Steuererlass, wenn der Vermieter eine Mietreduktion von mindestens 15 Prozent unterhalb des Mittelwertes des jeweiligen Mietspiegelrasterfeldes vornimmt.
Erhöhung der Darlehensbeträge
Analog der auf Bundesebene geänderten Förderrichtlinie der KfW will Rot-Grün dafür Sorge tragen, dass die Erhöhung der Darlehensbeträge pro Wohneinheit auf 100.000 Euro durch die IFB umgesetzt und eine Förderkomponente in Form eines Tilgungszuschusses in Höhe von 15 Prozent der beantragten Darlehenssumme hinzugefügt wird. Damit soll vor allem die Gründung von kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften gefördert werden.
Mietrecht
Hamburg schöpft beim Mieter*innenschutz alle rechtlichen Möglichkeiten aus und setzt sich für Verbesserungen im Mietrecht ein. Vermieter, die die Mietpreisbremse überschreiten, sollen das Recht auf Eigenbedarfskündigungen verlieren und die Auskunftspflichten des Vermieters vor Vertragsabschluss sollen an die Informationspflichten angeglichen sowie Ausnahmen bei der Mietpreisbremse weiter verringert werden. Zudem soll die Rügepflicht bei der Mietpreisbremse und die Befristung der Mietpreisbremse dauerhaft entfallen. Ebenso setzen sich SPD und Grüne dafür ein, die vorhandenen Umgehungstatbestände wie etwa Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möblierten Wohnungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Hamburger Wohnungsmarkt noch genauer in den Blick zu nehmen. Auf Basis einer derartigen Untersuchung sollen Maßnahmen entwickelt werden, um diese Vermietungsformen auf ein Minimum zu reduzieren und die betroffenen Wohnungen wieder einer regulären Vermietung zuzuführen.


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