In der morgigen Sitzung befasst sich der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Neufassung eines nachhaltigen Vergaberechts für die öffentliche Verwaltung. So sollen im aktuellen Senatsentwurf künftig insbesondere nachhaltige Kriterien wie Umweltschutz sowie soziale Aspekte bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen eine größere Rolle spielen. Auch die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Inklusionsbetrieben wird erleichtert. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen begrüßen, dass sich der Senat beim Thema Tariftreue mit einem Vorschaltgesetz Zeit für eine gründliche Verständigung mit den maßgeblich Beteiligten und einen Abgleich mit den sich verändernden bundesrechtlichen Vorgaben nimmt. Mit einem Zusatzantrag (siehe Anlage) wollen die Fraktionen zudem dafür Sorge tragen, dass die noch offenen Punkte zu einem sinnvollen Zeitpunkt in das Gesetz einfließen können.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Unsere Stadt braucht ein Vergabegesetz, das soziale und ökologische Kriterien stärker berücksichtigt, in akuten Krisenzeiten Handlungsfähigkeit ermöglicht und zugleich jederzeit praktikabel bleibt. Die rot-grüne Koalition hat in die Bürgerschaft bereits klare Eckpunkte eingebracht, die neben einem eindeutigen Bekenntnis zur guten Arbeit auch ökologische Fragen und Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus nimmt. Diese Eckpunkte sind die zentrale Basis, an der nicht gerüttelt wird. Zugleich ist es wichtig, dass auf dieser Grundlage praktikable Lösungen auf den Weg gebracht werden, die den sich verändernden Bedingungen Rechnung tragen. Die Anhebung der Wertgrenze auf 100.000 Euro ist diesbezüglich der richtige Weg, da sie ein erleichtertes Verfahren für Aufträge unterhalb dieser Schwelle ermöglicht und bei den Vergabestellen für Entlastung sorgt. Auch eine Regelung für den Krisenfall ist sinnvoll, da der Staat gerade in ungewöhnlich harten Krisensituationen in der Beschaffung handlungsfähig bleiben muss. Zugleich steht fest: Solche Anpassungen dürfen ausschließlich im engen Austausch mit der Bürgerschaft und den Beteiligten erfolgen. Es ist deswegen wichtig, dass die Koalition dies im morgigen Haushaltsausschuss noch einmal klarstellen wird.“
Dazu Baris Önes, Abgeordneter der SPD-Fraktion Hamburg und Mitglied im Haushaltsausschuss: „Der Gesetzesentwurf ist ein erster Aufschlag, um im Sinne der Wirtschaft für weniger Bürokratie zu sorgen und Hamburg zudem für mögliche zukünftige Krisenzeiten gut aufzustellen. Die Neuerungen werden die Vergabepraxis der öffentlichen Hand fairer, nachhaltiger und handhabbarer machen. Der Ausbau eines modernen Warengruppenmanagements soll Einkäufer:innen in öffentlichen Stellen helfen, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Neben Umweltaspekten ist uns hier die soziale Nachhaltigkeit besonders wichtig, etwa indem die Zusammenarbeit mit Behindertenwerkstätten und Inklusionsbetrieben zukünftig leichter möglich sein soll. In Zukunft können Aufträge unter 100.000 Euro schneller durchgeführt werden und die Bieter:innen können künftig ihre Angebote beispielsweise per E-Mail einreichen oder nur einmal jährlich ihre Eignung unter Beweis stellen. Durch die Anwendung der Verhandlungsvergabe mit der Einhaltung von drei Vergleichsangeboten wird den Prinzipien des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit genüge getan. Eine erleichterte Beschaffung für Aufträge bis 100.000 Euro entlastet zudem die Beschaffungsstellen. Die Anwendung sozialer oder ökologischer Vergabekriterien oder der Tariftreue bleiben hiervon ausdrücklich unberührt. Ebenso beinhaltet der Gesetzesentwurf eine wichtige Maßnahme, um in akuten Krisensituationen die Anwendung der Vorgaben des Vergabegesetzes befristet aussetzen zu können. Dadurch ist Hamburg für solche herausfordernden Zeiten gut aufgestellt. Die Tariftreue wurde bei diesem ersten Aufschlag bewusst ausgenommen, da bei der umfangreichen Verbändeanhörung weiterer Diskussionsbedarf deutlich geworden ist. Zudem ist die baldige Vorlage und Beschlussfassung eines Bundestariftreuegesetzes seitens des Bundes zu erwarten. Der Senat nimmt sich daher die nötige Zeit für eine gründliche Erörterung und Abstimmung mit den maßgeblichen Akteur:innen, um eine sinnvolle Anpassung an bundesgesetzliche Regelungen zu gewährleisten.“


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