Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen vor, der in die erste Bürgerschaftssitzung nach der Sommerpause eingebracht wird (siehe Anlage). Damit setzt Hamburg auch das im Dezember letzten Jahres vom Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetz um.
Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Durch das Bundesteilhabegesetz können einige Verbesserungen im Bereich der Behindertenhilfe erreicht werden. Ein Aspekt ist, dass das Recht auf Mitbestimmung in den Werkstätten gestärkt wird. Ab Herbst müssen in allen Werkstätten regelmäßig Frauenbeauftragte gewählt werden. Studien zeigen, dass Frauen in Werkstätten vielfach von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Die Arbeit der Frauenbeauftragten ist daher enorm wichtig und wir sorgen mit unserem Antrag dafür, dass die neu gewählten Frauenbeauftragten die Möglichkeit haben, sich für diese Position gut zu qualifizieren und an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Mitbestimmung und Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderung.“
Dazu Regina Jäck, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Das Bundesteilhabegesetz hat die Mitwirkungsrechte der Menschen mit Behinderung in Werkstätten deutlich verbessert. Das betrifft die Größe der Werkstatträte, das Recht auf Fortbildung und mehr Mitentscheidung bei wichtigen Themen, wie Arbeitszeit, Arbeitsentgelte und technische Einrichtungen. Die Möglichkeit Frauenbeauftragte zu wählen, ist ebenfalls eine gute Neuerung zur Stärkung der Rechte von Frauen mit Behinderung. Ich bin sicher, dass die neuen Regelungen auch in den Hamburger Werkstätten genutzt werden. Über die Verbesserungen und ihren konkreten Nutzen wollen wir mit den Werkstatträten ins Gespräch kommen. Denn hier wie überall gilt der Grundsatz der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung: ‚Nicht ohne uns über uns‘“.


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