Bauen

Soziale Bodenpolitik wirkt – Rot-Grün stärkt das Erbbaurecht

Auch im Jahr 2024 konnte die Freie und Hansestadt Hamburg durch gezielte Ankäufe und Vorkaufsrechte erneut mehr Fläche sichern, als verkauft wurde. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem aktuellen Antrag für eine konsequente Fortführung der sozialen Bodenpolitik ein. Das erfolgreiche Modell der positiven Flächenbilanz soll in den kommenden Jahren fortgeführt und das Erbbaurecht als strategisches Steuerungsinstrument weiter gestärkt werden. Über die rot-grüne Initiative stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 10. Dezember ab.

Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Eine gute Bodenpolitik ist Voraussetzung für bezahlbares Wohnen in unserer Stadt. Durch die grundsätzliche Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht stellen wir in Hamburg bereits sicher, dass mit städtischem Boden nicht spekuliert werden kann. Gleichzeitig sorgen wir jetzt dafür, dass der Erbbauzins bei 1,3 Prozent und damit weiterhin auf einem sehr günstigen Level verbleibt. So schaffen wir gute Bedingungen für alle, die in Hamburg auf städtischem Grund Wohnungen bauen wollen und damit vielen Menschen ein Zuhause geben. Besonders für die großen Stadtentwicklungsvorhaben in Wilhelmsburg, Oberbillwerder oder dem Grasbrook, wo in den nächsten Jahren Tausende Wohnungen geplant und gebaut werden, sind das sehr gute Nachrichten. Zusätzlich machen wir mit dem Hamburg-Standard das Bauen wieder günstiger und sorgen mit unserer neuen Landesbauordnung für einfachere Genehmigungen beim Bau. Wir arbeiten also an vielen Stellen gleichzeitig, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Hamburgs städtischer Grundbesitz wächst – das ist eine klare Absage an Bodenspekulation und ein starkes Signal für eine soziale Stadtentwicklung. Mit rund 298 Millionen Euro haben wir im letzten Jahr Flächen in strategischer Lage gesichert und damit die städtische Bodenreserve und die städtische Handlungsfähigkeit weiter gestärkt. Unser Antrag sorgt dafür, dass das Erbbaurecht auch 2026 mit einem fairen Zinssatz von 1,3 Prozent erhalten bleibt – damit schaffen wir attraktive Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau auf städtischem Grund. Gleichzeitig drängen wir auf Bundesebene auf eine überfällige Modernisierung des Erbbaurechtsgesetzes. Denn nur mit flexiblen und zeitgemäßen Rahmenbedingungen können wir den Wohnungsbau weiter ankurbeln und die Stadt auch in Zukunft aktiv gestalten.“

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier. 

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