In der Debatte um eine Öffnung von Lebensmittelläden an Heiligabend hat die Hamburger Regierungskoalition heute einen deutlichen Appell an den Hamburger Einzelhandel gerichtet, im Interesse der Beschäftigten von der Heiligabend-Sonderregelung keinen Gebrauch zu machen. Die Regierungsfraktionen sind zudem mit den Beteiligten im Gespräch, inwieweit mit einer möglichst breit getragenen Bürgerschaftsinitiative diesem Anliegen weiterer Nachdruck verschafft werden kann.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Grundsätzlich sind Sonntage Ruhetage. Darauf können sich alle Kundinnen und Kunden seit Jahrzehnten einstellen. Warum gerade ein Sonntag am Heiligabend kein Ruhetag sein soll, ist deshalb nicht plausibel. Denn gerade am Heiligabend möchten sich auch die Beschäftigten des Einzelhandels auf diesen Tag in Ruhe vorbereiten. Eine Änderung der derzeit bestehenden Regelung auch am Heiligabend-Sonntag für einige Stunden die Geschäfte öffnen zu dürfen, sollte allerdings nicht übers Knie gebrochen werden, sondern möglichst in Übereinstimmung mit den Vertretern des Handels und den Nachbarbundesländern getroffen werden. Das nächste Jahr mit einem Heiligabend-Sonntag ist 2023 – bis dahin sollte sich eine einvernehmliche Regelung finden lassen.“
Dazu Wolfgang Rose, SPD-Abgeordneter und Koordinator für Gewerkschaftskontakte: „Wir begrüßen, dass viele Unternehmen in Hamburg bereits angekündigt haben, am Sonntag, dem 24. Dezember geschlossen zu bleiben. Es ist richtig, am Vormittag des Heiligabends den Beschäftigten die verdiente Erholung und ausreichend Zeit mit der Familie zu ermöglichen. Die Koalition richtet sich daher mit dem klaren Appell an den Hamburger Einzelhandel, von der Sonderregelung der ohnehin eng begrenzten Ladenöffnung an Heiligabend keinen Gebrauch zu machen. Aktuelle Umfragen zu diesem Thema zeigen, dass auch die übergroße Mehrheit der Deutschen der Meinung ist, dass die Geschäfte am Heiligabend komplett geschlossen bleiben sollen. Wir bitten alle Verbraucherinnen und Verbraucher herzlich darum, Lebensmitteleinkäufe für die Feiertage rechtzeitig zu planen und in der Zeit vor dem 24. Dezember zu erledigen. Wir denken, dass es Beschäftigten im Einzelhandel an diesem Feiertag zusteht ihn voll und ganz mit ihrer Familie vzu erbringen und das Fest vorbereiten zu können. Eine andere Frage ist aber, ob es notwendig ist, vier Wochen vor Heiligabend noch schnell das Ladenöffnungsgesetz ohne Beteiligung der Betroffenen zu ändern. Weihnachten kommt offenbar auch für die Linksfraktion immer so plötzlich, wie man angesichts ihres kurzfristig eingebrachten Gesetzesentwurfes vermuten muss. Die anderen Bundesländer haben bislang auf eine mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesänderung verzichtet, übrigens auch das von der Linken mitregierte Berlin. Wir setzen nicht auf Effekthascherei, sondern – wie bei der Weiterentwicklung des Sonntagsfriedens auch – auf einen Konsens der Beteiligten. Hierzu sind wir mit allen Seiten im Gespräch und es laufen zur Zeit Klärungen mit dem Handel. Auch ist zu berücksichtigen, dass das Hamburger Umland, die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, ebenfalls Verkaufsregelungen für den Heiligabend haben und eine kurzfristige Änderung dort nicht absehbar ist. Bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am Nikolaustag werden wir diese Klärungen abgeschlossen haben.”
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