Die Bürgerschaft beschließt heute das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe. Hamburg schreibt damit ein Stück Sozialgeschichte. Denn zukünftig haben Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, sich mit Unterstützung der Stadt durch die pauschale Beihilfe, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Solidargemeinschaft zu stärken und in Richtung Bürgerversicherung.
Dazu Mareike Engels, Obfrau im Personalausschuss. „Zukünftig genießen Beamtinnen und Beamte volle Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Einführung der pauschalen Beihilfe löst nicht nur ein großes Gerechtigkeitsproblem, sondern sie nützt im Kern vielen – und schadet niemandem. So simpel und überzeugend ist für uns die Lehre aus den Anhörungen im Personalausschuss. Bisher versichern sich bereits über 2.000 Beamtinnen und Beamte freiwillig gesetzlich – zumeist weil die Risikoaufschläge bei chronischen Erkrankungen oder bei Behinderungen in der privaten Krankenversicherung zu teuer wären. Allerdings müssen sie ihre Versicherung vollständig selbst finanzieren. Es ist nur gerecht, ihnen einen Zuschuss in Form der pauschalen Beihilfe zu gewähren. Ein weiterer Nebeneffekt dieser Neuregelung: Die Stadt Hamburg gewinnt dadurch als Arbeitgeberin an Attraktivität. Diese Regelung steht in einem größeren Kontext: Mit der Bürgerversicherung wollen wir die Situation der Versicherten verbessern und das Gesundheitssystem zukunftsfähig machen. Genau das trifft auch auf den Baustein der pauschalen Beihilfe zu.“
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