Die Pandemie zwingt auch den alltäglichen Betrieb in der Bezirkspolitik zu starken Einschränkungen. Sitzungen konnten bislang fast nur in digitaler Form und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Um die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Pandemie zu stärken, hat die Bürgerschaft vor kurzem eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der den Bezirksversammlungen per Beschluss ermöglicht wird, digitale Sitzungen ab jetzt öffentlich durchzuführen (22/2838).
Dazu Lisa Kern, bezirkspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Arbeit der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse ist unverzichtbar für unsere Demokratie. Die anhaltende Pandemie und die mit der Mutante verbundene Unsicherheit stellen den Sitzungsbetrieb fortlaufend vor große Herausforderungen. Um auch in dieser schwierigen Zeit Transparenz und Öffentlichkeit in den Bezirken zu gewährleisten, hat die Bürgerschaft mit einem interfraktionellen Antrag die Frist verlängert, in der Sitzungen der Bezirksversammlungen digital durchgeführt werden können – diese Frist gilt vorerst bis 31. Oktober 2021.
Dieser Antrag von Grünen, SPD und CDU stärkt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in der Bezirkspolitik, die nun zum Beispiel über Live-Streaming oder als aktiv Beteiligte mit Fragerecht in Bürgerfragestunden teilnehmen können. Bereits Ende des vergangenen Jahres stellte die Bürgerschaft den Bezirksversammlungen 250.000 Euro jährlich zur Unterstützung ihres Sitzungsbetriebes unter Pandemie-Bedingungen zur Verfügung.“
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen stellen die Hamburger Bezirkspolitikerinnen und -politiker vor Herausforderungen, die es so noch nie gegeben hat. Deshalb haben wir bereits im Dezember 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt, mit denen etwa Live-Streams eingerichtet oder größere Räumlichkeiten angemietet werden können. Darüber hinaus haben wir im Januar 2021 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass digitale Sitzungen bis zum 31. Oktober öffentlich abgehalten werden können. Die Transparenz politischer Entscheidungen ist auch auf Bezirksebene eine immens wichtige Basis für das Vertrauen in unsere Demokratie, die wir vor dem Hintergrund der Pandemie nicht vernachlässigen dürfen.“
Hintergrund:
Die rot-grünen Regierungsfraktionen haben den Bezirken jährlich 250.000 Euro für pandemiebedingte Sonderbedarfe zur Verfügung gestellt. So können beispielsweise externe Säle angemietet, Trennwände angeschafft oder Schnelltests für Mitglieder und Gäste finanziert werden. Auch Live-Streaming digitaler wie analoger Sitzungen ist hieraus finanzierbar (22/2418).
Wegen der aktuell hohen Inzidenzzahl entschieden sich alle Bezirksversammlungen, ihre Ausschüsse aktuell nur digital durchzuführen. Einige der Bezirke möchten auch ihre Bezirksversammlungen digital durchführen, andere ersetzen sie durch ihre Hauptausschüsse, einige tagen unter verschärften Hygieneschutzbedingungen in größeren Sälen oder durch freiwillige Selbsttestungen.
Digitale Sitzungen können durch Beschluss der Bezirksversammlungen oder der sie vertretenden Hauptausschüsse nun öffentlich tagen. Hierbei obliegt es den einzelnen Bezirksversammlungen, Öffentlichkeit durch Live-Streaming oder direkte Teilnahme in den digitalen Kommunikationstools herzustellen. Bezirksversammlungen können in öffentlichen Sitzungen Gelegenheit geben, an die Mitglieder Fragen zum Gegenstand der Beratungen zu stellen, dies gilt gleichermaßen für öffentliche digitale Sitzungen.


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