Im September hat die Innenbehörde das Konzept für eine neue Beschwerdestelle bei der Polizei veröffentlicht. Das Vorhaben geht auf die Aufarbeitung des G20-Gipfels 2017 zurück. Damals ist als Konsequenz beschlossen worden, das Beschwerdemanagement der Polizei grundlegend zu reformieren. Dieses Ziel wurde auch in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Rot-Grünen Regierungsfraktionen haben dazu einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um die Parlamentarische Begleitung dieser Beschwerdestelle sicherzustellen.
Dazu Sina Imhof, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg bekommt eine weisungsunabhängige und vertraulich arbeitende Beschwerdestelle bei der Polizei. Um die parlamentarische Kontrolle zu stärken, sollen der Bürgerschaft die Jahresberichte der Beschwerdestelle zugeleitet werden. Diese Berichte werden das zusammenhängende Lagebild darstellen. Sie beinhalten die verschiedenen Konfliktkonstellationen und die daraus resultierenden Maßnahmen. So können wir nachverfolgen, wie die Beschwerdestelle arbeitet, wo sie Erfolge verzeichnet und wo Problembereiche und Handlungsbedarfe liegen. Die Beschwerdestelle soll ein Instrument sein, um die Selbstkritik innerhalb der Institution und den Dialog mit den Menschen in Hamburg zu fördern. Eine parlamentarische Beteiligung ist daher unabdingbar. Diese bringen wir mit unserem Antrag auf den Weg.“
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Die neue Beschwerdestelle wird einen weiteren wichtigen Beitrag leisten, die Polizei Hamburg als bürgernahe, offene Großstadtpolizei weiterzuentwickeln. Es wird jetzt bald eine Anlaufstelle für alle Hamburgerinnen und Hamburger für alle Fragen zu polizeilichem Handeln geben, die übrigens auch Polizistinnen und Polizisten offensteht. Auch sie sollen Sorgen, Probleme oder Kritik rund um das polizeiliche Arbeiten melden können. Besonders wichtig ist uns die Möglichkeit, den Kontakt quasi im Whistleblower-Prinzip auch anonym führen zu können. Die Beschwerdestelle wird einen jährlichen Bericht erstellen, in dem das zusammenhängende Lagebild aufgetretener Konfliktkonstellationen, deren Bearbeitung sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen dargestellt werden. Mit einem Bürgerschaftsantrag wollen wir heute beschließen, dass dieser Bericht auch der Bürgerschaft zugeleitet wird. Dann können wir die Arbeit der Beschwerdestelle politisch eng begleiten.“
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