Anmerkung zur zeitlichen Einordnung: Die Veröffentlichung der Pressemitteilung fand vor der Zusicherung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 8. Mai statt, in der es erklärte, sich im laufenden Gerichtsverfahren zur AfD-Einstufung vorerst zurückzuhalten.
Wichtig: Entgegen der Darstellung der AfD bedeutet diese Zusicherung keineswegs eine Rücknahme der internen Bewertung als gesichert rechtsextrem. An dieser Einschätzung des Bundesamts hat sich inhaltlich nichts geändert – die vorliegenden Erkenntnisse reichen weiterhin aus, um der Bundespartei extremistische Bestrebungen klar zuzuschreiben.
Bei der sogenannten Stillhaltezusage handelt es sich um eine gängige Praxis im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren. Ziel ist es, dem zuständigen Gericht eine unbeeinflusste Entscheidung zu ermöglichen und zugleich den rechtlichen Interessen der klagenden Partei – in diesem Fall der AfD – Rechnung zu tragen. Solche Schutzmechanismen gelten im Rechtsstaat selbstverständlich für alle Beteiligten.
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, verzichtet das Bundesamt öffentlich auf die Bezeichnung der AfD als gesichert rechtsextrem und führt sie vorübergehend lediglich als Verdachtsfall.
Pressemitteilung:
Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen wollen im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zeitnah über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beraten. Hintergrund ist die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Parteiverbotsverfahren können die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat auf den Weg bringen.
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Die AfD greift aktiv die Menschenwürde, unsere Demokratie sowie den Rechtsstaat und seine Institutionen an. Sie schürt dabei gezielt Hass und Hetze – gegen Menschen und die Fundamente unseres Zusammenlebens. Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz ist ein unmissverständlicher Warnruf an die demokratische Gesellschaft. Als gewählte Politiker*innen tragen wir die Verantwortung, diese Warnung ernst zu nehmen und entschlossen zu handeln. Deshalb wollen wir im Verfassungsausschuss beraten, wie mit den aktuellen Entwicklungen umzugehen ist. Für uns Grüne ist klar: Ein Parteiverbotsverfahren muss kommen. Gleichzeitig betonen wir aber auch: Ein solches Verfahren ist kein politisches Kampfmittel, sondern ein rechtsstaatlich klar geregeltes Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ob es zu einem Verbot kommt, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht – und das ist gut so. Unsere Aufgabe ist es, eine fundierte rechtliche Prüfung auf den Weg zu bringen.“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die AfD hat sich in den letzten Jahren weiter deutlich radikalisiert. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch den Verfassungsschutz belegt diese für unsere Demokratie gefährliche Entwicklung. Allein die AfD ist für diese besorgniserregende Entwicklung und die Einstufung verantwortlich. Die Forderungen nach dem Verbot einer solchen grundrechtsgefährdenden Partei sind daher verständlich. Mit allen Mitteln des Rechtsstaates muss unsere Demokratie vor ihren Feinden geschützt werden. Klar ist aber auch: Ein Parteienverbot ist ein rechtliches, kein politisches Instrument und zurecht an komplexe Voraussetzungen gebunden. Ein Verbot erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht. Aufgrund der nun erfolgten Einstufung der Partei müssen wir über die aktuelle Situation, ein mögliches Parteienverbot und weitere Schritte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beraten. Daher fordern wir eine kurzfristige Befassung im Verfassungsausschuss.“
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