Heute geht die Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kitas“ an den Start. Die Initiative hat Forderungen für eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels in Hamburger Kitas ohne Gegenfinanzierung formuliert. Dazu äußern sich die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, Andreas Dressel und Anjes Tjarks:
„Die Koalition hat eine machbare Verbesserung der Betreuungsqualität durch mehr Erzieherinnen und Erzieher in Hamburgs Krippen und Kitas bereits auf den Weg gebracht. Bis 2021 wollen wir den Fachkraftschlüssel in den Krippen von aktuell 1:5,6 schrittweise auf 1:4 deutlich verbessern. Das kostet in der Endstufe rund 120 Millionen Euro im Jahr und ist mit größter Kraftanstrengung durchfinanziert. Diese Verbesserung können wir gern als Absicherung auch im Kinderbetreuungsgesetz festschreiben, um es für alle Seiten verbindlich zu machen. Das haben wir der Volksinitiative auch angeboten. Wir haben bereits ausführliche Gespräche mit der Volksinitiative geführt – und sind auf Basis der mit allen Verbänden abgestimmten Eckpunktevereinbarung aus dem Jahr 2014 auch weiter gesprächsbereit. In dieser Eckpunktevereinbarung steht aber auch drin, dass weitere Schritte zwingend weitere, erhebliche Bundesmittel voraussetzen. Zusätzliche Qualitätsverbesserungen im Elementarbereich oder die Berücksichtigung von Ausfallzeiten und mittelbarer Pädagogik, wie sie die Initiative fordert, hängen damit von Beschlüssen auf Bundesebene für mehr Geld für Kita-Qualität in den Bundesländern ab, die aktuell in Berlin naturgemäß unklar sind. Aus Landesmitteln allein sind sie in keinem Fall zu leisten. Ohne Gegenfinanzierung ist die Initiative unverantwortlich. Sollen die Kita-Gebühren wieder steigen? Auch diese Frage muss die Volksinitiative beantworten. Außerdem – und das ist der entscheidende Punkt – fehlen für weitere Aufstockungen die Erzieherinnen und Erzieher, obwohl wir die Ausbildung maximal ausgeweitet haben.
Wir haben im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Auswirkungen der Volksinitiative beim Senat abgefragt. Die Kosten der Volksinitiative betragen demnach 405 Millionen Euro jährlich. Dieses Volumen entspricht beispielsweise weit mehr als dem jährlichen Etat der Kulturbehörde. Diese Haushaltsausweitung ist in Zeiten der Schuldenbremse praktisch nicht umsetzbar und berührt den Haushaltsvorbehalt der Bürgerschaft. Dies wird auch dadurch offensichtlich, dass es von der Initiative keinen Gegenfinanzierungsvorschlag gibt. Für die Eltern ist aber noch wichtiger: Die Initiative kann dazu führen, dass nicht mehr alle Kinder in Hamburg wie gewohnt und wie es der bundesrechtlich verankerte Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz vorsieht, einen Betreuungsplatz bekommen. Für die Forderungen der Initiative würden 9.600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gebraucht, die es schlicht nicht gibt. Die Initiative führt somit in der Sache letztendlich dazu, dass die Stadt die Betreuung unserer Kinder nicht mehr im vollen Umfang gewährleisten kann, mit negativen Auswirkungen insbesondere dort, wo Hamburg über den Rechtsanspruch des Bundes hinausgeht: also für Auszubildende, Studierende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und hier natürlich Alleinerziehende.
Die Stadt, die Träger und die Eltern haben einen Anspruch darauf, dass wir auf die Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Initiative vorher klar hinweisen. Sollte die Volksinitiative nicht beidrehen, wird eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht unvermeidlich sein. Hierzu sind wir auch aufgrund des Haushaltsvorbehalts gemäß unserer Verfassung verpflichtet. Die Initiative will über die ohnehin eingeplanten Mehrausgaben hinaus – für einen Betreuungsschlüssel von 1:4 im Elementarbereich in dreistelliger Millionenhöhe – nochmal Mehrausgaben in ebenfalls dreistelliger Millionenhöhe erzwingen. Das ist ohne Bundesunterstützung schlicht unverantwortlich.“
Hintergrund:
Zum Thema Bundesunterstützung heißt es in der mit allen Verbänden abgestimmten Eckpunktevereinbarung aus dem Jahr 2014 sehr deutlich: „Zur vollständigen Erreichung der Ziele einer Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 im Krippen- und 1:10 im Elementar-Bereich sind beide Seiten sich einig, dass bei der Betreuungsrelation mittel- bis langfristig auch ein entsprechender Anteil für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten berücksichtigt werden muss. Dieses macht weitere, erhebliche Anstrengungen erforderlich, die ohne weitere Bundesmittel von Hamburg nicht zu stemmen sind. Es ist gemeinsame Zielsetzung beider Seiten, mit Unterstützung des Bundes spürbare Schritte auch bei der Berücksichtigung des Anteils für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten innerhalb des hier vereinbarten Zehn-Jahres-Zeitraums zu vollziehen.“
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