Die Kennzeichnungspflicht der Landesbereitschaftspolizei bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten soll entfristet werden. Dafür setzen sich SPD und Grüne im Rahmen der morgigen Bürgerschaftssitzung ein. Die Kennzeichnungspflicht sorgt für eine klare Identifizierbarkeit von Polizeikräften und beugt damit einem Generalverdacht vor. So soll das Vertrauen in eine rechtstaatliche und bürgernahe Polizei weiter gestärkt werden.
Dazu Sina Imhof, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass Beamt*innen in geschlossenen Einheiten identifizierbar sind. Exekutives Handeln muss in einem Rechtsstaat transparent und überprüfbar sein. Das ist eine der Grundlagen unserer Demokratie. Aufgrund der positiven Evaluation der Erprobungsphase wird die Kennzeichnungspflicht nun entfristet. Befürchtete negative Auswirkungen auf den Privatbereich der Beamt*innen wurden nicht festgestellt und die Polizist*innen stehen der Kennzeichnungspflicht neutral gegenüber. Von Anmelder*innen und Teilnehmer*innen von Versammlungen, die an der Evaluation teilnahmen, wurde eine bessere Ansprechbarkeit der Beamt*innen festgestellt und einige gaben an, eine gesteigerte Fairness und Achtsamkeit wahrgenommen zu haben. Das ist der Umgang mit Demonstrant*innen, den ich mir von der Polizei wünsche.“
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die anonymisierte Kennzeichnung der Landesbereitschaftspolizei in geschlossenen Einsätzen war ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der Bürgernähe und besseren Kommunikation der Polizei mit den Hamburger:innen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht haben gezeigt, dass sich die Befürchtungen der Gegner:innen nicht bestätigt haben, so dass wir heute die Entfristung der Kennzeichnung beschließen können. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Kennzeichnung mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre flankiert und sichergestellt haben, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit ist trotz Kennzeichnung die Privatsphäre geschützt und es entstehen den Polizist:innen keine finanziellen Nachteile.“
Hintergrund
Nach einem bürgerschaftlichen Ersuchen an den Senat wurde im November 2019 die Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten der Landesbereitschaftspolizei bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt. Der Evaluationsbericht liegt nun vor und legt nahe, die Kennzeichnungspflicht zu entfristen.


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