Seit Beginn der Corona-Pandemie ermöglicht ein bis zum 30. April 2022 befristetes Gesetz, dass die Sitzungen der Bezirksversammlungen auch digital stattfinden können. In einem interfraktionellen Antrag setzen sich die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und Linke nun dafür ein, dass Sitzungen in der Bezirkspolitik auch weiterhin digital durchgeführt werden können. Zudem soll eine digitale Zuschaltung zu analogen Sitzungen ermöglicht werden. Über den gemeinsamen Antrag wird in der heutigen Bürgerschaftssitzung abgestimmt.
Dazu Lisa Kern, Sprecherin für Bezirke der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass digitales Tagen den bezirkspolitischen Arbeitsalltag erleichtern kann. Gerade bei einem anspruchsvollen Ehrenamt sind die Aufgaben oft nur schwer parallel zu familiären und beruflichen Verpflichtungen zu bewältigen. Aus diesem Grund ist die Bezirkspolitik im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen auf uns zugekommen, den Sitzungsalltag auch weiterhin durch digitale Angebote zu ergänzen. Durch unseren Antrag ermöglichen wir die komplett digitale Durchführung von Ausschusssitzungen, aber auch das digitale Zuschalten von Öffentlichkeit und Politiker*innen zu analogen Sitzungen. Die Bezirkspolitik wird langfristig flexibel und attraktiv, das Ehrenamt familienfreundlicher und inklusiver. Damit schaffen wir eine Grundlage dafür, dass sich künftig noch mehr Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und -umständen für das Ehrenamt begeistern.“
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Mitglieder der Bezirksversammlungen gestalten Politik direkt vor Ort für die Hamburgerinnen und Hamburger, und das in ihrer Freizeit. Sie alle sind ehrenamtlich tätig. Umso beeindruckender ist es, dass sie auch in Zeiten der Pandemie weiter erfolgreich gearbeitet haben und die veränderten Rahmenbedingungen als Chance begriffen haben, ihre Sitzungen online stattfinden zu lassen. Diese Möglichkeit hat die Bürgerschaft – zunächst befristet – über Änderungen des Bezirksverwaltungsgesetzes rechtlich abgesichert. Nun zeigt sich, dass die Bezirksversammlungsmitglieder auch über das Pandemiegeschehen hinaus von den digitalen Möglichkeiten profitieren. Eine Anhörung der Bezirksfraktionen im Ausschuss für Verfassung und Bezirke ergab sehr eindrücklich, dass die Vereinbarkeit von Versorgungspflichten und Berufsleben mit dem so wichtigen Ehrenamt als Mitglied in der Bezirksversammlung durch die digitalen Formate deutlich erleichtert wird. Bezirksübergreifend besteht der Wunsch, die Möglichkeit digitaler Sitzungen der Fachausschüsse auch über die pandemische Situation hinaus zu erhalten. Daher haben wir das Bezirksverwaltungsgesetz nun unbefristet geändert, so dass die jeweiligen Bezirksversammlungen in ihren Ausschüssen selbst beschließen können, ob und welche digitalen Formate sie in welchem Umfang nutzen wollen – ganz unabhängig von einer pandemischen Lage, als neue Normalität.“
Dazu André Trepoll, Sprecher für Verfassung und Bezirke der CDU-Fraktion: „Die CDU-Fraktion setzt sich für starke Bezirke und handlungsfähige Bezirksversammlungen ein. Die Bezirksversammlungen sind das Herz der Hamburger Kommunalpolitik und oftmals die ersten Ansprechpartner für Bürgeranliegen vor Ort in den Stadtteilen. Dieser niedrigschwellige und regelmäßige Austausch zwischen Kommunalpolitik und Bürgern ist für unsere Demokratie sehr wichtig. Während der Pandemie konnte durch digitale Sitzungsformate die Arbeitsfähigkeit der Bezirksversammlungen und der Ausschüsse gewährleistet werden. Für die Zukunft möchten wir sicherstellen, dass auch in der Zeit nach der Pandemie auf die Vorzüge der Digitalisierung in der bezirklichen Arbeit nicht mehr verzichtet werden muss. Darum setzt sich die CDU-Fraktion interfraktionell für die gesetzliche Verankerung digitaler Sitzungsformen im Rahmen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse ein.“
Dazu Stephan Jersch, bezirkspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Einschränkungen durch die Corona- Pandemie haben die bezirklichen Gremien vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Bürgerschaft hat mit mehreren Änderungen des BezVG dazu beigetragen, die Arbeit der ehrenamtlichen Bezirksvertreter:innen zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu verbessern. In Abstimmung mit den Bezirksvertreter:innen soll jetzt eine Verstetigung dieser Arbeitserleichterungen verankert werden. Unser interfraktioneller Antrag ist ein deutliches Zeichen und wird auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, die ehrenamtliche Beteiligung an der Gestaltung der Bezirkspolitik attraktiver zu machen.“
Hintergrund:
Zum 30. April läuft das befristete „Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie“ aus. Dieses Gesetz erlaubte die digitale Durchführung von Ausschusssitzungen unter pandemischen Bedingungen. Mit dem interfraktionellen Antrag dürfen die Sitzungen einzelner Ausschüsse künftig generell digital durchgeführt werden. Die Hauptausschüsse und Bezirksversammlungen können hingegen nur dann digital tagen, wenn äußere, nicht kontrollierbare Umstände, die ein Vor-Ort-Tagen erheblich erschweren, gegeben sind.
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