Bluetooth-Tracker wie Apple Airtags und Galaxy SmartTags bergen ein Missbrauchspotenzial: Sie werden mitunter genutzt, um andere Menschen unbemerkt zu tracken, etwa im Bereich des Stalkings oder Diebstahls. Da es sich um eine vergleichsweise neue Gerätekategorie handelt, besteht bislang eine Strafbarkeitslücke. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb in einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass der Bund diese juristische Lücke schließt (siehe Anlage). Über den Antrag wird die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 30. August abstimmen.
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Vor zwei Jahren wurde das Anti-Stalking-Gesetz verschärft, das die Ahndung von Stalking und Cyberstalking erleichtert. Die neu auf den Markt gekommenen Bluetooth-Tracker werden hierbei allerdings bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei kommt es immer wieder zu missbräuchlicher Nutzung dieser Geräte, etwa wenn Stalker*innen ihren Opfern unbemerkt Air Tags unterschieben, um ihren Aufenthaltsort zu verfolgen, oder um derzeitige oder frühere Partner*innen zu überwachen und zu kontrollieren. Opferschutzverbände weisen mit Nachdruck auf das Gefahrenpotenzial der neuen Tracker hin. Besonders betroffen sind Frauen. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass das missbräuchliche digitale Tracking konsequent geahndet wird. Der Bund muss hier aktiv werden und die bestehende Strafbarkeitslücke zum Wohle der Betroffenen schließen. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, damit unbemerktes Tracken konsequent bestraft, potenzielle Täter*innen abgeschreckt und Opfer geschützt werden können.“
Dazu Annkathrin Kammeyer, Expertin für Opferschutz der SPD-Fraktion Hamburg: „Um Opfer ausreichend schützen zu können, müssen wir fortwährend neue Methoden der Täter:innen im Blick behalten – und dementsprechend unsere Gesetzeslage anpassen. Bereits 2021 haben wir auf Bundesebene erfolgreich dafür gesorgt, dass der Stalking-Straftatbestand, der überproportional Frauen betrifft, auch auf Cyber-Stalking zugeschnitten wird. Im Bereich des Opferschutzes müssen wir zunehmend den Blick für technische Neuerungen weiten. Denn seit der letzten Reform ereignen sich Fälle, in denen neuartige Bluetooth-Tracker missbräuchlich und kriminell genutzt werden, um den Aufenthaltsort von Stalking-Opfern zu lokalisieren. Hier besteht derzeit eine Strafbarkeitslücke. Mit unserem Antrag setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, diese Lücke zu schließen. Damit stehen wir für einen möglichst umfassenden strafrechtlich untermauerten Schutz der Opfer von Stalking ein.“


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