Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ersuchen den Senat, sich im Bund für eine Reform der Schuldenbremse einzusetzen. Rot-Grün will die Schuldenbremse dabei flexibler und investitionsfreundlicher ausgestalten, um Investitionen in zentrale Zukunftsaufgaben wie Infrastruktur, Transformation und Klimaschutz zu ermöglichen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören unter anderem ein investitionsorientiertes Sondervermögen, das sich in seiner Höhe am Sondervermögen Bundeswehr orientieren soll, sowie die Einführung einer doppischen Schuldenbremse, die die Entwicklung des Haushalts transparenter macht. Hinzu kommt eine Neugestaltung der Schuldenobergrenze, die künftig an der Höhe der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote festgemacht werden soll. Über den rot-grünen Antrag stimmt die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29. Mai ab.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Wir stehen für eine generationengerechte Haushaltspolitik. Das bedeutet: Wir wollen unseren Kindern nicht nur einen niedrigen Schuldenstand hinterlassen, sondern auch eine intakte Infrastruktur. Die Schuldenbremse ist in ihrer jetzigen Form hierfür keine Hilfe, sondern ein Klotz am Bein. Sie verhindert Investitionen und sorgt dafür, dass wir unser Land nicht fit für die Zukunft machen können. Denn 600 Milliarden Euro an Investitionsstau in ganz Deutschland sind mit laufenden Haushalten nicht zu stemmen. Es braucht jetzt eine Reform der Schuldenbremse für die großen Investitionsaufgaben unserer Zeit. Egal ob bei Straßen und Schienen, dem Klimaschutz oder der Digitalisierung: Die Zeit des Wegduckens muss vorbei sein. Wir machen uns mit unserem Antrag und im Bund dafür stark, ein an das Handelsrecht angelehntes Haushaltssystem zu entwickeln und auch ein weiteres Sondervermögen zu prüfen. Den Wohlstand von morgen und langfristig ausgeglichene Haushalte sichern wir nur, wenn wir das Problem Schuldenbremse jetzt angehen.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat die Grenzen der Schuldenbremse aufgezeigt: In ihrer aktuellen Fassung verhindert sie dringend notwendige Investitionen – etwa in die Stadtentwicklung, den ÖPNV oder den Klimaschutz. Wir wollen grundsätzlich an der Schuldenbremse festhalten, diese aber maßvoll und zielgerichtet ergänzen. Um die vielfältigen Transformationsaufgaben in Deutschland erfüllen zu können, müssen wir investieren. Das ist keine Frage des Haushaltens, sondern eine Frage der Generationengerechtigkeit. Hamburg hat bewiesen, dass eine solide Finanzpolitik und politische Handlungsfähigkeit Hand in Hand gehen können. Dank der vorausschauenden Haushaltspolitik des rot-grünen Senats und der doppischen Hamburger Schuldenbremse nach kaufmännischen Grundsätzen ist unsere Stadt bislang von negativen Auswirkungen der Schuldenbremse verschont geblieben. Doch um den bestehenden Investitionsstau in Deutschland aufzulösen, brauchen wir nun dringend eine Reform im Bund.“
Hintergrund:
Am 15. November 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über den Zweiten Bundes-Nachtragshaushalt 2021 (2 BvF 1/22). Daraufhin zog sich der Bund aus zahlreichen Programmen zur Finanzierung von wichtigen Zukunftsaufgaben zurück, da der Nachtragshaushalt die Schuldenbremse verletzte. SPD und Grüne fordern deshalb eine Reform.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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