Die aktive und repräsentative Beteiligung von Betroffenen ist bei städtischen Projekten und Initiativen die Grundlage für breit akzeptierte Entscheidungen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb dafür ein, die Methode der Zufallsbeteiligung datenschutzrechtlich abzusichern. Bei dieser Methode werden nach den Bestimmungen des Datenschutzes zufällig ausgeloste Menschen aus vorab definierten Personengruppen in Entscheidungsprozesse eingebunden. Hierfür sollen Behörden und Bezirksämter künftig Meldedaten für die Beteiligung zufällig ausgeloster Gruppen nutzen können. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 10. Juli.
Dazu Lisa Kern, bezirkspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Um zu guten und breit akzeptierten Maßnahmen zu kommen, müssen wir den Menschen nicht bloß zuhören, sondern sie aktiv beteiligen. Dabei besteht das Risiko, dass immer ähnliche Bevölkerungsgruppen mitreden, während andere, die von konkreten Entscheidungen mitunter stärker betroffen sind, gar nicht erst erreicht werden. Zudem gibt es Teile der Gesellschaft, die generell wenig zu Wort kommen. Mit dem Gesetz zur datenschutzkonformen Zufallsbeteiligung schließen wir diese Lücke. Behörden und Bezirksämter können künftig unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Standards Meldedaten nutzen, um breit gefächert Personen anzusprechen und zufällig ausgeloste Gruppen an Entscheidungen zu beteiligen, beispielsweise junge Menschen bei der Ausgestaltung ihres Jugendzentrums vor Ort. Wir vereinfachen damit die Bürger*innenbeteiligung, erhöhen ihre Repräsentativität und ermöglichen, dass unterschiedliche Stimmen zu Wort kommen. Auf diese Weise treffen wir gemeinsam bessere und breit akzeptierte Entscheidungen, von denen die gesamte Stadt profitiert.“
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir wollen Bürger:innen aktiv in die Entscheidungen der Hamburger Verwaltung einbeziehen. Die sieben Bezirksämter sowie die Fachbehörden nutzen bereits verschiedenste Beteiligungsverfahren, die hinsichtlich der Frage ihrer Repräsentativität der beteiligten Personen jedoch an ihre Grenzen stoßen. Oft beteiligt sich nur ein kleiner Kreis besonders interessierter Menschen – mit dem Ergebnis, dass die Aussagekraft des Beteiligungsverfahrens begrenzt ist. Eine Kombination aus offener Beteiligung und zufälliger Auswahl kann die Repräsentativität erhöhen. Dafür schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage. Mit einem Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten für Zufallsbeteiligungen wollen wir den Austausch zwischen Verwaltung und Bürger:innen weiter fördern. Das stärkt die Legitimität von Entscheidungen und ist ein wichtiger Grundpfeiler für unsere partizipative Demokratie.“
Hintergrund:
Das Abrufen von Daten aus dem Melderegister unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Bislang war es aufgrund dieser Regelungen nicht möglich, unkompliziert und sicher Gruppen für Zufallsbeteiligungen auszulosen. Mit dem geplanten Gesetz wird es nun möglich, diese Meldedaten datenschutzkonform und auf Basis bestimmter Kriterien abzurufen und die Beteiligung einer repräsentativen Zufallsgruppe zu ermöglichen.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.
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