Bereits seit den 1980er Jahren währt der Streit darüber, ob an der Hoisbüttler Straße in Wohldorf-Ohlstedt neue Wohnungen entstehen sollen. Mehrfach wurden Bebauungspläne erstellt und dann wieder angefochten. Am 11. April erklärte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht den vom CDU-Senat 2003 evozierten und 2008 noch vor der Bürgerschaftswahl beschlossenen Bebauungsplan „Wohldorf-Ohlstedt 13“ für unwirksam, da er den Artenschutz zu wenig berücksichtigt. Mit dem Gerichtsbeschluss lebt automatisch das zuvor aufgehobene Landschaftsschutzgebiet wieder auf. Mit einem Antrag zur heutigen Bürgerschaftssitzung wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sicherstellen, dass das Gebiet auch auf Dauer als Landschaftsschutzgebiet und Teil des Biotopverbundes gesichert wird und sein Potenzial für den Naturschutz voll entfalten kann. Darüber hinaus sollen auch die bereits entstandenen Gebäude planrechtlich abgesichert werden.
Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Urteil bietet die Gelegenheit für einen Neustart für den Naturschutz. Den brauchen wir dringend, denn wir wollen nach der Einigung mit der Volksinitiative ‚Hamburgs Grün erhalten‘ auch Taten folgen lassen. Unser Ziel ist es, die wertvollen, von Knicks durchzogenen Freiflächen weiter aufzuwerten. Das ist vor allem dann möglich, wenn für andernorts getätigte Baumaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden müssen. Wir wollen das ehemalige Bebauungsgebiet nicht nur als Landschaftsschutzgebiet erhalten, sondern möglichst in den Rang eines Naturschutzgebietes bringen und dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald anschließen.“
Dazu Christiane Blömeke, Wahlkreisabgeordnete aus Alstertal-Walddörfer: „Das Gerichtsurteil hat für Klarheit gesorgt und gibt uns Rückenwind das umzusetzen, wofür wir Grüne seit 30 Jahren gekämpft haben: Eine dauerhafte Sicherung der Flächen an der Hoisbüttler Straße für die Natur mit dem Ziel, das angrenzende Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald um diese Flächen zu erweitern. Das jahrelange Tauziehen um das Gebiet hätte schon 2003 beendet werden können, als es ein erfolgreiches Bürgerbegehren gab, diese Flächen nicht zu bebauen. Doch der damalige CDU Senat hat das Bürgerbegehren ignoriert und das Verfahren an sich gezogen, um dort bauen zu können. Am Ende ist es dort unter wechselnden Mehrheiten nie zu einer Bebauung gekommen, weil der Protest von verschiedenen Seiten weiterhin groß und berechtigt war. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass hier kein Bebauungsplan mehr das Bauen auf wertvollen Naturflächen möglich macht und am Ende die Ausweisung als Naturschutzgebiet steht.“
Dazu Lars Pochnicht, Experte für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir führen die Interessen von Mensch und Natur zusammen. Dabei sind die Aufwertung der Flächen und die planrechtliche Sicherung der Bestandsgebäude für uns gleichermaßen wichtig. Den unseriösen und leicht durchschaubaren Wahlkampfklamauk lassen wir der CDU nicht durchgehen. Das Gerichtsurteil vom 11. April zum B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 13 ist eine Klatsche für die Pläne des alten CDU-Senats und nichts anderes. Noch vor zwei Wochen stimmte die CDU in der Bürgerschaft gegen den Vertrag für Hamburgs Stadtgrün und damit gegen den Grünerhalt in unserer Stadt. Wir stehen für glaubwürdige und verlässliche Politik in Hamburg und vor Ort!“
Dazu Karin Timmermann, SPD-Wahlkreisabgeordnete aus den Walddörfern: „Es ist gut, dass wir nun Rechtssicherheit haben und das Gericht die unsinnigen CDU-Pläne gestoppt hat. Mit dem Gerichtsurteil wurde die verfügte Aufhebung des Landschaftsschutzes – wohlgemerkt zu CDU-Zeiten und gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – ohnehin für unwirksam erklärt. Landschaftsschutz tritt wieder in Kraft. Dass die CDU genau dies nun beantragt, zeigt, es geht ihr nicht um die Sache. Wir richten den Blick in Wohldorf-Ohlstedt gemeinsam mit den Menschen vor Ort jetzt nach vorne. Mit unserem Antrag in der Bürgerschaft wollen wir die Bestandsgebäude rechtlich absichern und ersuchen den Senat von Neuverpachtungen abzusehen. Und die zusätzliche Aufwertung der Flächen kann dabei helfen, sie für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen heranziehen zu können. Das öffnet Perspektiven für eine gute Entwicklung vor Ort. Der Bezirk bekommt nun die Chance für eine planerische Neuordnung der Flächen.“
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