„Der aktuell in der Medienberichterstattung erhobene Vorwurf, die GRÜNEN Hamburg hätten das Gehalt der Parteivorsitzenden gegenüber Behörden über viele Jahre nicht ordnungsgemäß angezeigt, ist falsch. Diese versuchte Skandalisierung entbehrt jeglicher Grundlage. Wir haben uns zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre und hat 2017 und 2020 bestätigt, dass es sich nicht um abhängige Beschäftigung handelt. Deshalb besteht keine Sozialversicherungspflicht. Grund dafür sind die besondere Stellung in der Organisation und die Tätigkeit als Ehrenamt. Diese Einschätzung wurde im Jahr 2023 durch ein externes Gutachten bestätigt.
Die letzte Prüfung kam nun zu einem anderen Ergebnis und bezog sich dabei auf eine sich verändernde Rechtsprechung. Aufgrund dieser sich verändernden Rechtsprechung haben Vorstand und Landesfinanzrat bereits im Frühsommer 2025, also vor dem Bescheid der Rentenprüfung, eine Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen der Landesvorsitzenden beschlossen.
Der amtierende Landesvorstand wurde im Oktober 2025 rückwirkend zum Amtsantritt im Juli 2025 als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte angemeldet. Entsprechend wurde der Arbeitnehmeranteil für Juli bis September 2025 nachgezahlt.“


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