Im Rahmen eines Berufungsverfahrens hat der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) entschieden, einen wegen Totschlags Verurteilten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, weil die Dauer des Verfahrens unverhältnismäßig war. Dazu erklärt Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerichtsentscheidungen sind jeweils Einzelfallenscheidungen, die in solchen Beschwerdeverfahren aufgrund von Abwägungen (Freiheitsrecht gegen Strafverfolgungsinteresse) erfolgen. Das kann…