Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit auf einen sogenannten Freiversuch. Die Fraktionen von SPD und Grünen setzen sich jetzt dafür ein, dass bei der Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen das Sommersemester 2020 nicht berücksichtigt wird. Die Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Studierenden Rechnung. Die notwendigen rechtlichen Änderungen wollen SPD und Grüne nun zeitnah mit einem gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen.
Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das laufende Semester wird bei der Fristberechnung für den Freiversuch im Jurastudium nicht berücksichtigt. Im Sommersemester erbrachte Leistungen angehender Juristinnen und Juristen werden aber gewertet. Mit dieser Regelung zeigen wir, dass wir in der juristischen Ausbildung die in der Krise entstandenen Erschwernisse für die Studierenden möglichst gering halten wollen. Durch die Krise soll keinem der Studierenden ein Nachteil entstehen. Traditionell schließen besonders fleißige angehende Juristinnen und Juristen ihr Studium mit dem Freiversuch ab. Wir wollen regeln, dass dieser Fleiß nicht durch die Coronakrise bestraft, sondern weiterhin belohnt wird.“
Dazu Urs Tabbert, Justizexperte des SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Jurastudium setzt viel Disziplin voraus, deshalb gibt es hier mit dem Freiversuch einen besonderen Mechanismus, der schnelles Studieren belohnt. Die Corona-Pandemie hat alle Lebensbereiche erfasst und damit natürlich auch den Lernalltag der Jurastudierenden eingeschränkt. Vor allem die Studierenden, die den Freiversuch in Anspruch nehmen wollen, fragen sich jetzt, ob dieses Ziel nach den starken Einschränkungen in diesem Sommersemester überhaupt noch zu erreichen ist. Diesen Studierenden wollen wir das klare Signal senden, dass wir auch weiterhin alles tun werden, um faire Prüfungsbedingungen zu garantieren. Mit einem rot-grünen Antrag werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das laufende Semester bei der Anmeldefrist für den Freiversuch nicht mitgezählt wird. Damit sind wir auf einer Linie mit Bayern, Hessen und Thüringen, die die Notwendigkeit ebenfalls erkannt haben und jetzt handeln.“
Hintergrund:
Einen sogenannten Freiversuch hat, wer nach ununterbrochenem Studium der Rechtswissenschaft spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters oder einen Monat vor Ende des zwölften Trimesters die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gilt sie als nicht unternommen. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Pflichtfachprüfung noch insgesamt zwei und nicht nur ein weiteres Mal angetreten werden kann. Darüber hinaus besteht beim Freiversuch die Möglichkeit der Notenverbesserung. Besteht ein Studierender die staatliche Pflichtfachprüfung mit einer ihn nicht zufriedenstellenden Note, kann er auf Antrag die gesamte Prüfung wiederholen. Es gilt dann das bessere Prüfungsergebnis.


Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
Handreichung zur Smartphonenutzung – Gwosdz: „Gemeinsam gute Regeln entwickeln – klar, verständlich und alltagstauglich“
Heute hat die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung die neue Handreichung zum Umgang mit privaten mobilen Endgeräten an Schulen vorgestellt. Sie bündelt rechtliche Orientierung, gesundheitliche Aspekte und konkrete Empfehlungen für altersgerechte Regeln. Grundlage ist ein gemeinsamer Entwurf Hamburgs und Niedersachsens, der in enger Abstimmung mit Eltern-, Schüler*innen- und Lehrkräftevertretungen entstanden ist. Für die Grüne…
Wirtschaft
Transformation der Wirtschaft – Hamburg übernimmt Vorreiterrolle bei nachhaltiger Industrie- und Standortentwicklung
Hamburg nimmt eine führende Rolle bei der nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Industrie ein. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hervor. Mit der Inbetriebnahme von Landstromanlagen an 13 Liegeplätzen können auch die größten Containerschiffe der Welt mit grünem Strom versorgt werden. Ab 2026 wird…
Fraktionsvorstand
Verbot von „Muslim Interaktiv“ – Imhof: „Der demokratische Rechtsstaat wehrt sich“
Die Grüne Fraktion begrüßt das Verbot der islamistischen Vereinigung „Muslim Interaktiv“: Der demokratische Rechtsstaat zeigt sich wehrhaft gegen die Feinde von Freiheit und Demokratie. Das Verbot ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen den Islamismus. Die Hamburger Sicherheitsbehörden haben bei der Vorbereitung des Verbots ganze Arbeit geleistet. Dazu Sina Imhof, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin…
Ähnliche Artikel
Wissenschaft
Friedens- und Sicherheitsforschung stärken: Rot-Grün unterstützt IFSH auf dem Weg in die Leibniz-Gemeinschaft
Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) ist eine der wichtigsten deutschen Einrichtungen in der zivilen Sicherheitsforschung. 2026 bewirbt es sich für eine Aufnahme in die renommierte Leibniz-Gemeinschaft. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich dafür ein, das IFSH bei diesem Schritt umfassend finanziell zu unterstützen und damit beste Voraussetzungen…
Wissenschaft
Aktuelle Stunde in der Bürgerschaft – Storm: „Fokus auf Spitzenforschung und Innovation zahlt sich aus“
Die heutige Aktuelle Stunde steht im Zeichen von Innovation und Spitzenforschung. Zuletzt erhielt die Stadt hier einen zusätzlichen Schub: Mit 50 Millionen Euro werden Hamburger Startups im Rahmen der neu gegründeten Startup Factory „Impossible Founders“ unterstützt. Diese Förderung zeigt, dass kontinuierliches, politisches Engagement für exzellente Forschung langfristig Früchte trägt. Die Grüne Fraktion sieht das als…
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…