Die bedarfsgerechte und personell angemessene Ausstattung der Justiz zur Sicherung des Rechtsstaats ist ein zentrales Anliegen der rot-grünen Regierungsarbeit in Hamburg. Damit die Justiz auch für die Zukunft abgesichert ist, unterstützen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit ihrem Haushaltsantrag insbesondere die juristische Ausbildung und bringen Verbraucher- und Tierschutz weiter voran. Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen vom 13. bis zum 15. Dezember über die Haushaltsanträge und den Gesamthaushalt ab.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Eine gut ausgestattete Justiz braucht gut ausgebildeten juristischen Nachwuchs. Deshalb ist es eine besonders gute Sache, dass wir nun ein Examensvorbereitungsprogramm finanzieren, um kommerziellen Repetitorien Konkurrenz zu machen. Gemeinsam mit der Einführung des Teilzeit-Referendariats ab 2023 und der damit verbundenen Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Referendar*innen mit Kindern gehen wir so einen wichtigen Schritt in Richtung einer noch besseren juristischen Ausbildung in Hamburg. Im Bereich der Verbraucherzentralen wollen wir das digitale Beratungsangebot weiter ausbauen. Die Bereitstellung von insgesamt 400.000 Euro im Haushalt 2023/2024 wird es ermöglichen, das bereits bestehende Angebot zeitgemäß weiterzuentwickeln und so einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Stadt zu leisten. Im Tierschutz setzen wir auf den Schutz wildlebender Streunerkatzen. Mit den Mitteln in Höhe von insgesamt 180.000 Euro finanziert Rot-Grün hier die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung für unsere Stadt.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Durch die Einführung eines Crash-Kurses zur Vorbereitung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung soll das Niveau der juristischen Ausbildung gestärkt und zugleich mehr Chancengleichheit für alle Rechtsreferendar:innen geschaffen werden. Dieses Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht für alle Hamburger Rechtsreferendar:innen entwickelt. Mit dem Ausbau der digitalen Struktur für die Verbraucherzentrale gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung des Verbraucherschutzes. Mit 400.000 Euro kann die Verbraucherzentrale ihre bestehenden digitalen Angebote festigen und erweitern. Auch den Tierschutz in Hamburg bringen wir voran und finanzieren die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung mit 180.000 Euro.“
Ausgewählte Schwerpunkte
Digitalisierung der Verbraucherzentrale für einen starken Verbraucherschutz
Die Corona-Pandemie hat sich auf den Beratungsbedarf der Verbraucher*innen ausgewirkt. Die Nachfrage nach digitalen Beratungsangeboten ist während der Pandemie erheblich angestiegen. Seitdem baut die Verbraucherzentrale ihre digitalen Angebote weiter aus. Dazu gehörten die Einführung von Online-Terminvergaben und Videoberatungen ebenso wie die Digitalisierung interner Prozesse sowie der Ausbau von onlinebasierten Vorträgen und Sprechstunden. Die Verbraucherzentrale benötigt nun weiterhin finanzielle Mittel, um digitale Angebote der Information und Beratung, wie zum Beispiel Web-Seminare und Online-Beratungen, zu verstetigen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Crash-Kurs für die Zweite Juristische Staatsprüfung
Eine moderne Justiz braucht auch geeigneten Nachwuchs und eine moderne Ausbildung. Von dem Geschäft mit der Prüfungsangst profitieren derzeit vor allem juristische Repetitorien, die kommerzielle Examensvorbereitungskurse anbieten. Die Kosten für diese Repetitorien sind aus den Bezügen der Rechtsreferendar*innen kaum zu bestreiten. Mit dem Ziel vor Augen, eine Alternative hierfür zu ermöglichen, das Niveau der juristischen Ausbildung zu stärken und mehr Chancengleichheit für alle Rechtsreferendar*innen zu schaffen, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Konzept für einen Examens-Crashkurs für alle Hamburger Rechtsreferendar*innen entwickelt. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bürgerschaft hierfür die finanziellen Grundlagen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stellen.
Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung
Um das Leid der wildlebenden Katzen in Hamburg zu mindern, ist die Einführung einer Katzenschutzverordnung erforderlich. Aktuell ist die Hälfte der aufgegriffenen streunenden Katzen krank, verletzt oder unterernährt, wie ein Bericht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zeigt. Die Ausgestaltung der Katzenschutzverordnung soll für das gesamte Stadtgebiet erfolgen. Ziel ist, den Nachwuchs zu verringern. Im Fokus stehen daher die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von wildlebenden Katzen, aber auch von paarungsfähigen Hauskatzen, die als sogenannte Freigänger-Katzen maßgeblich zur Vermehrung der Streunerkatzenpopulation beitragen. Die Erarbeitung der Katzenschutzverordnung ermöglicht Rot-Grün mit 180.000 Euro.
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