Das Transsexuellengesetz (TSG) ist seit vielen Jahrzehnten bittere Grundlage für die staatliche Diskriminierung von trans* Menschen in Deutschland. Bis 2008 sah es vor, dass zur Änderung des Personenstands eine Zwangsscheidung der Ehe durchgeführt werden muss. Eine Zwangssterilisation war sogar bis 2011 vorgesehen. Beides traumatisierte Tausende Betroffene und griff massiv in die körperliche Unversehrtheit ein, ehe beide Verfahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden. Eine Große Anfrage der Grünen Fraktion Hamburg an den Senat zeigt nun auf, dass bis heute insgesamt 1290 solcher Zwangsverfahren in der Hansestadt durchgeführt wurden (siehe Anlage). Ebenso beinhaltet die Senatsantwort eine Zusicherung, dass alle den Verfahren zugehörigen Akten bis mindestens 2030 nicht vernichtet werden sollen. Die Grüne Fraktion spricht sich vor diesem Hintergrund für umfassende Aufarbeitung und für eine Entschädigung betroffener Menschen aus. Ein entsprechender Entschädigungsfonds ist im Aktionsplan ‚Queer leben‘ der Bundesregierung vorgesehen.
Dazu Adrian Hector, Sprecher für geschlechtliche Vielfalt der Grünen Fraktion Hamburg: „Über viele Jahre hinweg wurden trans* Menschen in Deutschland zur Zwangsscheidung ihrer Ehe gezwungen und mussten zusätzlich schwerwiegende Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit ertragen, nur um ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu können. Dieses Unrecht muss entschädigt werden! Mit unserer Großen Anfrage haben wir nun für Hamburg erste Daten vorliegen, mit denen wir arbeiten können. Es handelt sich insgesamt um 1290 Verfahren der Zwangsscheidung oder Zwangssterilisation, die hier in Hamburg stattgefunden haben. Davon fallen 655 Verfahren in den Zeitraum vor 2011, danach sind die Zahlen sprunghaft angestiegen. Das zeigt sehr deutlich, wieviel Leid die Zwangssterilisation bedeutet hat und wie viele Menschen über Jahrzehnte durch diese furchtbare Form der Diskriminierung eingeschüchtert wurden. Der Senat hat uns in seiner Antwort zudem zugesichert, dass alle vorhandene Akten bis mindestens 2030 nicht vernichtet werden, um eine detaillierte Aufarbeitung zur ermöglichen. Zu den bereits vernichteten Akten der Jahrgänge 1981-1987 sind wenigstens Registerbücher vorhanden. Als Fraktion werden wir uns intensiv für eine weitere Aufarbeitung dieser historisch schlimmen Verfahren durch ein Forschungsprojekt einsetzen, damit das erlittene Unrecht wenigstens finanziell entschädigt wird.“


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