Nachdem CDU und CSU eine Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundesrat bis Ende 2029 abgelehnt haben und die Mietpreisbremse auf Landesebene damit nur noch bis Ende 2025 verlängert werden kann, treffen SPD und Grüne in Hamburg zusätzliche Vorkehrungen für den Schutz der Mieter*innen. Mit einem gemeinsamen Antrag bringen die Regierungsfraktionen eine zentrale Anlaufstelle gegen überhöhte Mietpreise auf den Weg. Ziel ist es, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) konsequenter verfolgen zu können. Sollte die Mietpreisbremse dauerhaft außer Kraft gesetzt werden, ist eine Verfolgung überhöhter Mieten nur noch mit dem personalintensiven und schwer anzuwendenden Wirtschaftsstrafgesetz möglich. Rot-Grün drängt deshalb auch auf eine Reform des Gesetzes im Bund. So soll etwa der subjektive Tatbestand des Ausnutzens einer Mangellage gestrichen werden. Über den rot-grünen Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft am 26. Februar 2025 ab.
Dazu Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Wohnen ist eine unverzichtbare Existenzgrundlage und darf nicht durch überhöhte Mieten gefährdet werden. Dennoch sehen wir immer wieder Fälle von Mietwucher, denen wir entschlossen entgegentreten müssen. Mit der zentralen Anlaufstelle schaffen wir eine starke Unterstützung für Mieter*innen, die sich gegen ungerechtfertigte Mietforderungen wehren wollen. Während CDU-geführte Bundesländer im Bundesrat und die FDP immer wieder wichtige Schritte für eine sozialere Mietenpolitik blockieren, nutzt Hamburg bereits alle rechtlichen Möglichkeiten und stellt sich stets schützend vor die Mieter*innen. Deshalb setzen wir uns weiterhin auf Bundesebene für eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes ein, damit überhöhte Mieten endlich streng verfolgt und geahndet werden können. Unser Ziel ist klar: In Hamburg darf Mietwucher keinen Platz haben.“
Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Eine Tat sagt mehr als tausend Worte: Die Union hat inmitten einer der schwersten Wohnungsmarkt-Krisen im Bundesrat eine Verlängerung der Mietpreisbremse abgelehnt, obwohl auch die Mietervereine ihren Erhalt fordern. Wenn es Rot-Grün im Bund nicht doch noch gelingt, die Union vom Holzweg zu führen, wird das für Hamburg als Stadt der Mieterinnen und Mieter gravierende Folgen haben. Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die SPD im Jahr 2011 setzt Hamburg alle Hebel in Bewegung, um Mieter:innen vor ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen zu schützen. Mit der neuen Anlaufstelle stärken wir den Wohnraumschutz und sorgen für eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts. Gleichzeitig fordern wir auf Bundesebene eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes und eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens, um Mietwucher wirksamer bekämpfen zu können. Die meisten Vermieter:innen kennen die Spielregeln sehr genau, sind fair und korrekt. Wer aber mit Wucherpreisen Kasse macht und sich an der Wohnungsnot bereichert, muss ernsthafte Konsequenzen erleben.“
Hintergrund
Sollte die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei Neuabschluss von Mietverträgen grundsätzlich auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent begrenzt, dauerhaft außer Kraft gesetzt werden, ist eine Verfolgung überhöhter Mieten nur noch nach § 5 WiStrG möglich. Betroffene Mieter*innen müssen nach der bundesgerichtlichen Regelung belegen, dass der Mietvertrag mit dem überhöhten Mietzins aufgrund eines mangelnden Angebots vergleichbarer Räumlichkeiten abgeschlossen worden ist und die vermietende Partei diese Situation ausgenutzt hat. Neben einer Verlängerung der Mietpreisbremse im Bund strebt Rot-Grün deshalb auch eine Reform von § 5 WiStrG auf Bundesebene an, bei der der subjektive Tatbestand des Ausnutzens gestrichen und der Bußgeldrahmen erhöht wird. Eine zentrale Anlaufstelle soll in Hamburg künftig den bezirklichen Wohnraumschutz entlasten und Hinweise zu Mietpreisüberhöhungen verfolgen.


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