Anmerkung zur zeitlichen Einordnung: Die Veröffentlichung der Pressemitteilung fand vor der Zusicherung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 8. Mai statt, in der es erklärte, sich im laufenden Gerichtsverfahren zur AfD-Einstufung vorerst zurückzuhalten.
Wichtig: Entgegen der Darstellung der AfD bedeutet diese Zusicherung keineswegs eine Rücknahme der internen Bewertung als gesichert rechtsextrem. An dieser Einschätzung des Bundesamts hat sich inhaltlich nichts geändert – die vorliegenden Erkenntnisse reichen weiterhin aus, um der Bundespartei extremistische Bestrebungen klar zuzuschreiben.
Bei der sogenannten Stillhaltezusage handelt es sich um eine gängige Praxis im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren. Ziel ist es, dem zuständigen Gericht eine unbeeinflusste Entscheidung zu ermöglichen und zugleich den rechtlichen Interessen der klagenden Partei – in diesem Fall der AfD – Rechnung zu tragen. Solche Schutzmechanismen gelten im Rechtsstaat selbstverständlich für alle Beteiligten.
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, verzichtet das Bundesamt öffentlich auf die Bezeichnung der AfD als gesichert rechtsextrem und führt sie vorübergehend lediglich als Verdachtsfall.
Pressemitteilung:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD ab sofort als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Grundlage sind laut Behörde umfassende Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aussagen, Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Partei. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD.
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Der Verfassungsschutz bestätigt, was längst offensichtlich ist: Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Ihr Weltbild ist völkisch und ausgrenzend – und damit ein direkter Angriff auf die Menschenwürde und unsere Demokratie. Wer ganze Bevölkerungsgruppen systematisch abwertet, demokratische Institutionen angreift und die historische Verantwortung Deutschlands missachtet, gehört nicht in Parlamente – sondern vor das Bundesverfassungsgericht. Die AfD wird jetzt diese Entscheidung diskreditieren, sich als Opfer inszenieren und hierfür ihre Netzwerke mobilisieren. Aber wir Demokrat*innen sollten uns davon nicht einschüchtern lassen. Rechtsextreme Parteien müssen verboten werden – und die AfD ist eine davon. Wir dürfen hier nicht länger zögern. Jetzt muss das Verbotsverfahren folgen.“


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