Die Hamburger Tierheime übernehmen eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in unserer Stadt. Sie sind angewiesen auf Menschen, die Verantwortung übernehmen und Tiere aus der Vermittlung aufnehmen. Um dieses Engagement zu stärken und die Vermittlungen durch die Tierheime zu fördern, wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen das Hamburger Hundesteuergesetz tierschutzfreundlich anpassen. Dazu soll geprüft werden, ob Hunde aus Tierheimen zeitlich befristet von der Hundesteuer befreit werden können. Bei älteren Tieren könnte eine Hundesteuerpflicht sogar gänzlich entfallen. Über den rot-grünen Zusatzantrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung.
Dazu Lisa Maria Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „In unseren Hamburger Tierheimen warten viele Hunde sehnsüchtig auf ein neues Zuhause. Trotzdem entscheiden sich viele Menschen für Welpen aus unseriösen Online-Quellen – und vergessen dabei längst bekannte Risiken. Die bewusste Entscheidung für ein Tier aus dem Tierschutz wäre die viel bessere Lösung. Daher fordern wir den Senat auf, zu prüfen, ob die Hundesteuer für adoptierte Tierheimhunde befristet oder sogar gänzlich erlassen werden kann. Eine solche Steuerbefreiung hat sich in anderen Städten wie Berlin als wirksamer Anreiz erwiesen, die Vermittlung von Tierschutzhunden deutlich zu fördern und Tierheime zu entlasten. Davon profitieren am Ende alle: die Hunde, ihre neuen Besitzer*innen sowie unsere Tierheime.“
Dazu Anja Quast, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause gibt, übernimmt Verantwortung – oft unter nicht einfachen Bedingungen. Gerade ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Tiere bleiben lange in den Tierheimen, weil die Übernahme mit hohen Kosten verbunden sein kann. Hier wollen wir ansetzen und ein starkes Signal setzen: Tierschutz verdient Anerkennung, auch steuerlich. Eine gezielte Entlastung kann die Vermittlungschancen deutlich verbessern und zugleich die Tierheime entlasten. Ziel ist es, die Vermittlung insbesondere älterer oder schwer vermittelbarer Hunde aus Tierheimen zu fördern. Der Antrag sieht vor, dass der Senat prüft, wie das Hamburger Hundesteuergesetz tierschutzfreundlich angepasst werden kann – etwa durch eine befristete oder unbefristete Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen. Orientierung bieten dabei erfolgreiche Modelle aus anderen Bundesländern, wie etwa Berlin, wo eine bis zu fünfjährige Befreiung von der Hundesteuer gilt.“
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.
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