Im Jahr 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 360 vollendete Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partnerinnen und Partner registriert. Auch im vergangenen Jahr ist die Gewalt gegen Frauen weiter angestiegen – das verdeutlicht das vergangene Woche veröffentlichte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ des Bundeskriminalamtes. Besonders häufig eskaliert die Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen der meist weiblichen Opfer. Allerdings werden Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven bislang häufig nicht als Mord eingestuft. Die rot-grünen Regierungsfraktionen ersuchen den Senat daher, sich auf Bundesebene für eine Anpassung der Rechtslage einzusetzen. Ziel ist es, in § 211 StGB ein eigenes Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive zu verankern. Es soll den strukturellen, geschlechtsbezogenen Hintergrund dieser Taten ausdrücklich anerkennen und zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen. Über den Antrag von SPD und Grünen entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 26. November.
Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „In vielen Gerichtsverfahren werden die wahren Hintergründe von tödlicher Gewalt gegen Frauen noch immer nicht ausreichend benannt. Wenn ein Ex-Partner eine Frau tötet, steckt dahinter häufig patriarchales Besitzdenken oder das Bedürfnis nach Kontrolle. Dennoch wird der Umstand einer Trennung in der Rechtsprechung teils so gewertet, als ob die Beweggründe des Täters weniger verwerflich seien. Das ist völlig inakzeptabel und verkennt die Realität geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir brauchen eine klare Benennung dieser Tatmotive im Strafgesetzbuch, damit sichtbar wird: Hier geht es nicht um ‚Beziehungsdramen‘, sondern um strukturelle Gewalt gegen Frauen. Nur wenn diese Dimension ausdrücklich anerkannt wird, können Täter angemessen bestraft werden – und der Staat sendet ein klares Signal gegen patriarchale Gewalt. Denn am Ende geht es um nichts weniger als darum, Frauen besser zu schützen. Die aktuelle Rechtslage bleibt dahinter zurück. Genau deshalb wollen wir den Prozess für eine entsprechende Gesetzesänderung anstoßen.“
Dazu Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Fast jeden Tag findet in Deutschland ein Femizid statt. In der überwältigenden Zahl der Fälle werden Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet – hinzu kommen hunderte versuchte Taten. Trotz dieser erschreckenden Zahlen reicht die derzeitige Rechtslage nicht aus, um der besonderen Qualität dieser Tötungen gerecht zu werden. Gerade bei Intimpartner:innen- und Trennungstötungen fehlt es bis heute an einer einheitlichen und konsequenten strafrechtlichen Bewertung – auch weil das bestehende Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe hohe Anforderungen stellt und in der Praxis teilweise Argumentationsmuster fortwirken, die patriarchale Dynamiken ausblenden. Mit einem eigenen Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive wollen wir den Schutz von Frauen vor patriarchaler Gewalt stärken und der Verharmlosung von Femiziden als bloße ‚Beziehungsdramen‘ entschieden entgegentreten. Wenn eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, handelt es sich um einen Femizid – und das müssen wir klar benennen.“
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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