Die AfD stellt mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln zentraler Funktionsträger:innen eine wachsende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands dar. Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und Bundesebene kommen seit Jahren zu immer deutlicheren Bewertungen über die rechtsextreme Prägung der Partei. Vor diesem Hintergrund sehen sich die rot-grünen Regierungsfraktionen in Hamburg in der Pflicht, die Instrumente und Möglichkeiten der wehrhaften Demokratie verantwortungsvoll und rechtsstaatlich zu prüfen. Ziel ist es, frühzeitig und fundiert zu klären, ob die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, um demokratische Institutionen vor einer Partei zu schützen, die sie offen infrage stellt. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich SPD und Grüne daher für ein gestuftes Vorgehen ein, das auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage aufbaut und die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteiverbotsverfahrens der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig prüft. Über die rot-grüne Initiative entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 14. Januar.
Dazu Sina Imhof, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Die AfD ist keine normale Partei, sondern eine wachsende Bedrohung für unsere Demokratie. Sie ist weder bürgerlich noch konservativ, sondern hat sich seit ihrer Gründung stark radikalisiert und wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Wo es nicht bei Provokation bleibt, sondern die Menschenwürde systematisch verletzt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv angegriffen wird, muss die wehrhafte Demokratie handeln. Im Kampf gegen die AfD gilt es, alle zur Verfügung stehenden Mittel ins Auge zu fassen. Ein Parteiverbotsfahren ist eines der schärfsten Instrumente, das der deutsche Rechtsstaat bereithält. Es darf daher nur auf Basis einer lückenlosen, rechtssicheren und sorgfältigen Prüfung eingesetzt werden. Wir müssen klug und umsichtig vorgehen, um der AfD keine weitere Möglichkeit zu geben, sich fälschlicherweise als Opfer zu stilisieren. Als Hamburger Regierungskoalition setzen wir uns deshalb für eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe ein, die alle relevanten Erkenntnisse zusammenträgt und die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sorgfältig prüft. Wir beschreiten dabei einen umsichtigen Weg, für den wir auch die anderen Bundesländer gewinnen wollen. Es geht um sehr viel: Es geht um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es geht um den Schutz unserer Verfassung. Alle Demokrat*innen tragen gemeinsam die Verantwortung, unsere Demokratie nicht nur politisch, sondern auch mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent zu verteidigen.“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die AfD hat wiederholt gezeigt, dass sie keine Partei ist, die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Seit Jahren belegen die Verfassungsschutzbehörden, wie tief die Partei von Rechtsextremen durchdrungen ist und wie stark sie von ihnen geprägt wird. Wer die offenen Sympathien von AfD-Funktionär:innen und ihrer Jugendorganisation für antidemokratische und rechtsextreme Ideologien beobachtet, erkennt klar, in welche Richtung sich diese Partei entwickelt hat. Angesichts unserer historischen Verantwortung und der eindeutigen Belege ist es notwendig, die Instrumente der wehrhaften Demokratie sorgfältig, aber entschlossen zu prüfen. Wir dürfen nicht zulassen, dass demokratische Institutionen von denen missbraucht werden, die sie offen verachten, um unsere freiheitliche Demokratie zu schwächen und letztlich abzuschaffen. Hamburg steht in der Verantwortung, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu schützen. Dazu kann und muss im Zweifel auch ein Parteiverbotsverfahren auf Bundesebene gehören. Für uns ist klar: Dieser Schritt ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung. Demokrat:innen in Parlamenten und Zivilgesellschaft müssen extremistischen Positionen weiterhin entschieden widersprechen, ihnen inhaltlich begegnen und zugleich die Sorgen und Nöte der Bürger:innen ernst nehmen. Genau so klar ist aber auch: Nie wieder ist jetzt – Hamburg bleibt wachsam und wehrhaft.“
Hintergrund:
Die AfD wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Mehrere Landesverbände sind von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kommt in seinem aktuellen Gutachten zu der Bewertung, die Bundespartei als gesichert rechtsextrem einzuordnen. Diese Einstufung ruht derzeit aufgrund einer Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sobald das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der AfD ablehnt und die Einstufung ohne weitere Stillhaltezusage Bestand hat, unterstützen die rot-grünen Regierungsfraktionen die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe soll die relevante Erkenntnislage zusammentragen, bewerten und prüfen, ob diese die Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt. Dabei sollen verschiedene rechtliche Optionen geprüft werden, darunter ein mögliches Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände bzw. ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Kommt die Arbeitsgruppe zu einem tragfähigen Ergebnis, soll sich Hamburg auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 oder 3 des Grundgesetzes sowie § 43 BVerfGG einsetzen.


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