Für die Hamburger Richterschaft soll der Eintritt in den Ruhestand künftig flexibler gestaltet werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen dafür die Regelungen im Hamburgischen Richtergesetz an die bereits seit 2009 geltenden Möglichkeiten für Beamt*innen angleichen. Künftig soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, den Ruhestand freiwillig um bis zu drei Jahre hinauszuschieben und damit geringere Ruhegehaltsansprüche auszugleichen. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburger Beamt*innen haben schon seit 2009 die Möglichkeit, ihren Ruhestand um bis zu drei Jahre hinauszuschieben, um finanzielle Nachteile auszugleichen. Richter*innen blieb das bislang aber noch verwehrt. Mit der Änderung des Hamburger Richtergesetzes schaffen wir nun einheitliche Rahmenbedingungen und ermöglichen es auch ihnen, über die Altersgrenze von 67 Jahren hinaus freiwillig ein paar Jahre länger zu arbeiten. Diese Regelung ist nur gerecht und schafft mehr Flexibilität in der Lebensplanung. Wer beispielsweise einige Jahre zuhause bleibt und Kinder großzieht, kann diese Zeit am Ende des Berufslebens nachholen und erhält das volle Ruhegehalt. Das Gleiche gilt für längere Ausbildungszeiten oder die Pflege von Angehörigen. Zugleich sorgen wir mit dieser Änderung dafür, dass erfahrene Richter*innen länger ihre Kompetenz in den Gerichten einbringen können.“
Dazu Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Für Hamburger Richter:innen gelten bislang strengere Ruhestandsregeln als für andere Beamt:innen. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden. Wer wegen Familienzeiten, Pflege oder eines späteren Berufseinstiegs geringere Versorgungsansprüche erworben hat, soll die Möglichkeit bekommen, freiwillig länger zu arbeiten. Das schafft mehr Fairness und mehr Flexibilität bei der persönlichen Lebensplanung. Zugleich profitieren unsere Gerichte davon, wenn erfahrene Richter:innen ihre fachliche Kompetenz auf eigenen Wunsch länger einbringen können. Mit der Angleichung schaffen wir eine ausgewogene Regelung, die sowohl den Beschäftigten als auch der Justiz zugutekommt.“
Hintergrund:
Für Hamburger Beamt*innen besteht seit 2009 grundsätzlich die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze um bis zu drei Jahre hinauszuschieben. Für die Richterschaft gab es eine entsprechende Regelung in Hamburg bislang nicht. Vergleichbare Möglichkeiten bestehen bereits in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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