Obwohl Hamburg in der ärztlichen Bedarfsplanung insgesamt als überversorgt gilt, sind die Praxen ungleich über die Stadt verteilt. SPD und Grüne wollen die ambulante Versorgung deshalb gerechter gestalten . Der Senat soll gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg auf eine stärkere Nutzung bestehender Steuerungsmöglichkeiten hinwirken und sich auf Bundesebene für eine kleinräumigere Bedarfsplanung einsetzen. Ziel ist insbesondere, die haus- und kinderärztliche Versorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen zu stärken. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 16. September.
Dazu Gudrun Schittek, Sprecherin für Frauen-, Kinder- und Jugendgesundheit der Grünen Fraktion Hamburg: „Auch in Hamburg mit seinen vielen Arztpraxen sind nicht alle Stadtteile medizinisch gut versorgt. Entscheidend ist, dass Menschen eine hausärztliche oder kinderärztliche Praxis gut und schnell erreichen können. Besonders in Stadtteilen, in denen viele Menschen mit geringem Einkommen leben, gibt es oft zu wenige Haus- und Kinderarztpraxen. Das wollen wir ändern. Wir müssen genau hinschauen, wo Ärzt*innen fehlen, und dafür sorgen, dass hier neue Praxen entstehen oder Kassensitze verlegt werden können. So verbessern wir die Versorgung dort, wo sie gebraucht wird. Dafür wollen wir auch die Mittel des Strukturfonds stärker nutzen und Haus- und Kinderärzt*innen bei der Gründung einer Praxis unterstützen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Für die eigene Gesundheit darf es nicht entscheidend sein, in welchem Stadtteil man lebt.“
Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Auf dem Papier ist Hamburg mit Arztpraxen gut versorgt. Entscheidend ist aber, dass Menschen in ihrem Stadtteil tatsächlich eine Haus- oder Kinderarztpraxis erreichen können. Ob Menschen eine gute medizinische Versorgung erhalten, darf nicht davon abhängen, in welchem Hamburger Stadtteil sie wohnen. Gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen müssen wir deshalb früher und gezielter steuern, wenn Praxen wegfallen und keine Nachfolge gefunden wird. Die Kassenärztliche Vereinigung soll künftig selbst zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten beantragen können, wenn sich vor Ort Versorgungsengpässe zeigen. Dafür brauchen wir Änderungen auf Bundesebene. Gleichzeitig wollen wir die Steuerungsmöglichkeiten in Hamburg konsequent weiterentwickeln und stärker nutzen, was bereits möglich ist. Die Bedarfsplanung gerechter zu machen, ist ein dickes Brett. Aber wir arbeiten konsequent daran, dass medizinische Versorgung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“
Hintergrund:
Die ambulante Bedarfsplanung und die Zulassung von Kassensitzen erfolgen im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. Die Hamburger Gesundheitsbehörde verfügt bislang über ein Mitberatungsrecht, jedoch über kein Mitentscheidungsrecht. SPD und Grüne setzen sich dafür ein, den Einfluss der Länder auf die Bedarfsplanung zu stärken und regionale Besonderheiten stärker zu berücksichtigen. Die Verantwortung für eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung liegt weiterhin in erster Linie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Sie ist daher gefordert, ihre bestehenden Steuerungs- und Sicherstellungsinstrumente konsequent zu nutzen.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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