Heute hat Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks das neue Hamburger Landesgesetz zur Regelung von Organspenden vorgestellt. Es präzisiert Vorgaben und erhöht die Sicherheit und Transparenz in Krankenhäusern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt das neue Gesetz.
Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Viele Tausend Menschen warten in Deutschland auf eine dringend benötigte Organspende. Diese lebensrettende Operation ist nicht nur medizinisch, sondern in ihrer Vorbereitung auch organisatorisch und rechtlich sehr anspruchsvoll. Das neue Hamburger Transplantationsgesetz schafft nun erstmals auf Länderebene konkrete Vorgaben, die diese Prozesse optimieren. Für Menschen in Not bedeutet das mehr Sicherheit und Transparenz – für Hamburg ist es eine wegweisende Entwicklung. Eine besondere Verantwortung kommt den Transplantationsbeauftragten der Kliniken zu. Sie sorgen dafür, dass der Spendewille verstorbener Personen erkundet wird und qualifizierte Gespräche mit Angehörigen stattfinden, so dass kein potenziell in Frage kommendes Organ verloren geht. Wir müssen uns jedoch auch weiterhin bemühen, Menschen für die Organspende zu gewinnen.“


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