In der Bürgerschaft soll heute das neue Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz beschlossen werden. Das Gesetz wird die ambulante Hilfe durch ein Übergangsmanagement wirksam mit dem Strafvollzug verknüpfen. Dieses Management wird sechs Monate vor der Haftentlassung beginnen und danach sechs weitere Monate fortgeführt. Dies geschieht im Rahmen der Eingliederungsplanung, auf die erstmalig ein Rechtsanspruch besteht. Hamburg ist das erste Bundesland, das ein solches Resozialisierungsgesetz beschließt.
Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Gesetz schafft eine gute rechtliche Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung. Funktioniert die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft, so senkt das die Rückfallquote und ist damit Garant für mehr Sicherheit und Opferschutz. Davon profitieren nicht nur die Haftentlassenen, sondern alle Hamburgerinnen und Hamburger. Entlassene sind oftmals ohne soziale Kontakte und durch die Haft stigmatisiert, Wohnungs- und Arbeitssuche gestalten sich entsprechend schwierig. Ein gutes Übergangsmanagement setzt genau da an und gewährleistet eine effektive Betreuung – vor und nach der Entlassung. Maßnahmen wie Schuldnerberatung, Wohnungssuche oder Qualifizierungen sollten bereits während der Haft begonnen und nach der Entlassung fortgeführt werden. Damit wird ein zentraler Punkt der Grünen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der zu beschließende Gesetzesentwurf ist im Vorfeld intensiv diskutiert worden, unter anderem im Rahmen einer Expertenanhörung in einer gemeinsamen Sitzung des Justiz- und Sozialausschusses und wurde dann einstimmig verabschiedet. Ein ausführlich erörterter Punkt war zum Beispiel die im Gesetz vorgesehene Stellung der freien Träger – wobei hier Konsens ist, dass die freien Träger aufgrund ihrer großen Kompetenzen und Erfahrungen in der Praxis stets intensiv einzubeziehen sind.
Es ist auch grundsätzlich Konsens, dass es gut ist, ein solches Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, damit das neue Resozialisierungskonzept wie geplant mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahreswechsel beginnen kann. Nachbesserungen sind – gerade aufgrund der Erfahrungen in der Umsetzung – dann immer noch möglich und sollten gegebenenfalls auch erfolgen.“
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