Tierschutz

Strafanzeige gegen LPT Versuchslabor: Ungeheuerliche Vorwürfe aufklären

Die gesundheits- und tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, Christiane Blömeke, hat heute Strafanzeige (s.u.) gegen den Leiter des Tierversuchslabors LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen sowie wegen des Verdachts des Betrugs gestellt. Hintergrund ist die Berichterstattung im ARD-Magazin „Fakt“ vom 5. November, in der eine ehemalige Mitarbeiterin über gezielte Anweisungen zur Manipulation von Tierversuchswerten in Labortabellen im LPT Neugraben berichtet. Es muss zudem überprüft werden, ob Wirkstoffe trotz negativer Ergebnisse im Tierversuch an Menschen ausprobiert wurden und als Medikament auf den Markt gekommen sind.

Dazu Christiane Blömeke, gesundheits- und tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Berichterstattung im ARD-Magazin ‚Fakt‘ deutet auf ungeheuerliche Missstände am LPT auch in Hamburg-Neugraben hin. Bewahrheiten sich die dargestellten Manipulationen, stellt das sämtliche Studien des Betreibers in Frage. In diesem Zusammenhang ist auch zu befürchten, dass Wirkstoffe auf den Markt gekommen sind, obwohl sie negative Ergebnisse im Tierversuch zeigten. Es kann unserer Meinung nach derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass billigend in Kauf genommen wurde, Menschen zu schaden. Nach den entsetzlichen Bildern aus dem Versuchslabor Mienenbüttel in Niedersachsen ist für mich klar, dass dieser Betreiber tierschutzrechtliche Standards missachtet. Nun steht auch die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit des Labors in Frage und es ist extrem wichtig, dies ganz genau zu überprüfen.

Daher schließen wir uns den Kolleginnen und Kollegen der Grünen Landtagsfraktion Niedersachsen an und stellen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Leiter des LPT, Herrn Dr. Leuschner, wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen sowie wegen des Verdachts des Betrugs. Bis der Sachverhalt geklärt ist, dürfen keine Tierversuche im LPT mehr genehmigt werden.“

Strafanzeige LPT

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