Fünfzehn lesbische und schwule Paare haben sich am 1. Oktober 2017, dem Tag des Inkrafttretens der Ehe für alle, im Hamburger Rathaus das Jawort gegeben. Nach der „Hamburger Ehe“ und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist damit die längst überfällige rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben erreicht. Einige der Paare standen an diesem Tag bereits zum dritten Mal vor einem Standesbeamten.
Mit 396 Ja-Stimmen bei 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hatte der deutsche Bundestag am 30. Juni 2017 die Ehe für alle beschlossen. Am 1. Oktober 2017 trat sie schließlich in Kraft. Hamburg hatte 1999 mit der „Hamburger Ehe“ – einer symbolischen Trauung vor dem Standesamt – den Weg für den Bundestagsbeschluss geebnet. 2001 folgte das Lebenspartnerschaftsgesetz, nach dem die Paare zwar ‚verpartnert‘, aber nicht ‚verheiratet‘ waren. Vollkommen gleiche Rechte gab es bis zum 1. Oktober 2017 nicht. Insbesondere das gemeinsame Adoptionsrecht fehlte bislang. Nun hat Deutschland mit diesem Entschluss mit vielen anderen Ländern, wie Frankreich, Spanien, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Niederlanden, den USA, Irland und Argentinien gleichgezogen.
Dazu sagt Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und Vater der „Hamburger Ehe”: „Heute ist ein wahrlich historischer Tag für alle Lesben und Schwulen in Hamburg. Unsere Hansestadt war mit der Einführung der ‚Hamburger Ehe’ 1999 bundesweit Vorreiter auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung und darf heute endlich diesen Durchbruch feiern. Meinen Glückwunsch an alle fünfzehn Paare, aber auch an alle anderen, die von dieser überfälligen Gleichstellung profitieren werden.“
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