Corona

Corona-Elterngeld: Wie man Eltern, Kinder und Betriebe in der Krise entlasten kann

Ein Vorschlag von Anna Gallina, Landesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und MdHB, Bereich Kinder, Jugend, Familie, und Dominik Lorenzen, Unternehmer und MdHB Bereich Wirtschaftspolitik.

Die Corona-Pandemie hat unsere Gesellschaft in eine schwierige Situation geführt. Über die Bedrohung durch die Krankheit selbst hinaus, steht die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen auf wackeligen Beinen. Familien sind vor die Aufgabe gestellt, sowohl die Kinder zu Hause zu betreuen und zu beschulen, als auch ihrem Job im Homeoffice nachzugehen, sofern er nicht zu den einschlägigen Berufen im Rahmen der Aufrechterhaltung des Gesundheitsbereichs und der systemrelevanten Infrastruktur zählt.

Es ist Zeit sich ehrlich zu machen: Für viele ist das eine nicht leistbare Aufgabe!

Die Zerrissenheit ist groß. Auf der einen Seite brauchen die Kinder ihre Eltern besonders. Auch sie sind verunsichert dadurch, dass sich ihr ganzer Alltag verändert, sie leiden an der Isolation und vermissen ihre Freunde. Gerade weil Eltern ihnen nicht sagen können, wann es vorbei ist, ist die Situation schwer aushaltbar. Auf der anderen Seite ist da der Job. Die wirtschaftliche Existenz. Für Eltern ist der Druck riesig, gerade auch in der Krise zu beweisen, dass sie genauso verlässliche und „wertvolle“ Mitarbeiter*innen sind wie die Kolleg*innen ohne betreuungspflichtige Kinder.

Für Alleinerziehende ist die Lage besonders dramatisch. Auch den Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen, die wir als Gesellschaft zum Beispiel mit gebührenfreiem Mittagessen in der Kita unterstützt haben, bricht diese Entlastung weg.

Und dann sind da die Unternehmen. Sie wissen, wenn sie die Krise überstehen wollen, brauchen sie eingearbeitete Mitarbeiter*innen, die wieder loslegen können, wenn der Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie beginnt. Deshalb machen viele derzeit von der Kurzarbeit Gebrauch. In der Folge entsteht die Situation, dass viele Mitarbeiter*innen mit deutlich reduzierten Löhnen auskommen müssen. Gleichzeitig wird die wenige Arbeit auf viele Schultern verteilt. Für die Eltern bleibt damit die Zerrissenheit. Die wirtschaftlichen Einschränkungen durch Kurzarbeit tragen alle Mitarbeiter*innen. Mit einem ohnehin sehr geringen Einkommen führt das zusätzlich zur Beantragung von Grundsicherung. Hinzu kommt, dass die Unsicherheit der Menschen zu einem weiteren Abschwung der Wirtschaft beiträgt, weil Investitionen geschoben werden, ebenso wie dringend benötigte Anschaffungen.

Auch wenn wir derzeit über erste Lockerungen bundesweit diskutieren, gibt es zum einen sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, welche Bereiche zuerst gelockert werden sollen und es deutet sich an, dass auch innerhalb der verschiedenen Bereiche bzw. Sektoren nur schrittweise zur Normalität zurückgekehrt werden kann. Eltern werden aller Voraussicht nach auch in den kommenden Monaten zumindest nur eingeschränkt auf Schule und Kita setzen können und stattdessen vieles privat kompensieren müssen.

Wir wollen diese Situation entschärfen und zwar mit dem Corona-Elterngeld!

Eigentlich ist das Elterngeld eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind in der ersten Lebensphase zu erziehen und zu betreuen.

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, um sie in dieser besonders herausfordernden Lebensphase weiter zu unterstützen.

Unsere Familien werden durch die Corona-Pandemie und den weitgehenden Lockdown in eine ähnliche Situation versetzt, wie bei der Geburt eines Kindes. Denn jetzt müssen Eltern wieder verstärkt für ihre Kinder da sein. Sie übernehmen die Beschulung und es gibt für die meisten keine Kita mehr. Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch den Wegfall der dafür aufgebauten Infrastruktur in den meisten Fällen nicht möglich.

Deshalb schlagen wir vor, für diese Krisensituation ein Corona-Elterngeld einzuführen, dass sich in seiner Systematik an unser bestehendes Elterngeldsystem anlehnt. Der große Vorteil ist, dass es sich damit um ein bekanntes und bewährtes Instrument handelt und die entsprechende Infrastruktur zur Beantragung und Gewährung bereits vorhanden ist.

Eltern können somit deutlich entlastet werden. Neben den Sofortmaßnahmen, Bürgschaften und Darlehen kann das Corona-Elterngeld Firmen weiter entlasten und trotzdem mittelfristig den Zugriff auf eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter*innen ermöglichen. Sie können damit die verbliebene Arbeit besser verteilen, müssen weniger Kurzarbeit beantragen, was wiederum zu weniger prekären Situationen unter den Beschäftigten führt. So schaffen wir einen solidarischen Ausgleich, der allen hilft: Eltern, Kindern, Mitarbeiter*innen und Unternehmen!

Wie funktioniert das Corona-Elterngeld?

Das Corona Elterngeld kann von Eltern beantragt werden, die nicht in einem der Unternehmen arbeiten, die einschlägig zur Aufrechterhaltung des Gesundheitsbereichs sowie der systemrelevanten Infrastruktur sind. Im Gegensatz zum regulären Elterngeld setzt das Corona-Elterngeld Zustimmung der Arbeitgeber voraus, um die Interessen von Familien sowie die Aufrechterhaltung des Betriebs mit dem Ziel der langfristigen Arbeitsplatzsicherung, zusammen zu bringen.

Elterngeld kann beantragt werden, wenn im Haushalt Kinder leben, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Corona-Elterngeld könnte es in drei Varianten geben:

  • Basiselterngeld – kann man bis zu 3 Monate bekommen. Man kann ganz oder teilweise auf Arbeitszeit verzichten und erhält 67% des durch die Corona-Elternzeit entfallenden Einkommens und maximal 1800 €. Die Bemessungsgrundlage ist das Nettoeinkommen im Februar 2020 oder alternativ das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung.
  • Auch Eltern ohne Einkommen, können das Basiselterngeld beantragen und es wird nicht auf ALG II angerechnet. Denn eine Arbeitssuche oder Aufnahme ist unter den derzeitigen Bedingungen nahezu unmöglich.
  • Für Familien mit behinderten Kindern, muss die Leistung mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Zudem sind weitere Ausnahmeregelungen zu schaffen, um der besonders herausfordernden Situation der Familien Rechnung zu tragen.
  • Analog zum Elterngeld unterstützen wir die Forderung für eine Pflegezeit nach einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, damit auch die Familien abgesichert sind, bei denen die stationäre Pflege nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
  • Partnerschaftsbonus – Wenn beide Eltern einen Teil der Elternzeit übernehmen, erhöht sich das Elterngeld auf 75 Prozent des jeweiligen Einkommens, für die Dauer von drei Monaten. Alleinerziehende bekommen ebenfalls 75 Prozent ihres Einkommens.
  • “Geschwisterbonus” – Wenn mehrere im Haushalt lebende Kinder udas 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich das Elterngeld um 10 % pro Kind ab dem zweiten Kind, jedoch um mindestens um 75 Euro pro Monat und begrenzt auf 100% des bisherigen Nettoeinkommens und maximal 2300 €.

 

Mit diesem Vorschlag tragen wir der besonderen Situation von Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern Rechnung. Denn je mehr Kinder ein Elternteil zu betreuen hat, umso geringer sind die Chancen, parallel zu Beschulung und Betreuung der Kinder aus dem Homeoffice zu arbeiten, was sich wiederum negativ auf die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland auswirkt. Außerdem wird auch in der Krise ein Anreiz gesetzt, sich die Betreuung und Beschulung der Kinder partnerschaftlich zu teilen.

Sollte die Krise länger dauern oder sich im Laufe der Zeit nach einer zwischenzeitlichen Entspannung wieder verschärfen, kann die Bezugsdauer entweder verlängert werden oder das Corona-Elterngeld kann erneut beantragt und gewährt werden.

Zum Vergleich: Wie war das noch mal genau mit dem bestehenden Elterngeld?

  • Basiselterngeld – kann man bis zu 12 Monate bekommen, wenn mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. Dieser Einkommensverlust wird in der Regel zu 65% ausgeglichen. Basiselterngeld gibt’s nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Das Basiselterngeld kann auch ohne vorheriges Einkommen beantragt werden. Der Mindestbetrag des Corona-Elterngeldes liegt bei 300 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus – anstelle eines Monats mit Basiselterngeld kann man sich auch für zwei Monate mit einem etwas anders berechneten und zumeist etwas geringeren ElterngeldPlus entscheiden. So kann man die Dauer der Elternzeit verdoppeln, bis das Kind maximal 28 Monate alt ist.
  • Partnerschaftsbonus – Wenn sich Eltern die Elternzeit teilen, gibt es 2 Monate zusätzlich Basiselterngeld. Auch Alleinerziehende können diese zwei zusätzlichen Monate bekommen.
  • Geschwisterbonus – Wenn man weitere im Haushalt lebende Kinder1 hat, wird das Elterngeld um 10% erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

 

Was sind die Vorteile eines Corona-Elterngeldes? Wozu brauchen wir Corona-Elterngeld neben Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen?

Unser Corona-Elterngeld ergänzt bestehende Instrumente, denn es:

  • Entlastet Eltern auch in Betrieben, die keine Kurzarbeit haben sowie Studierende mit Kindern.
  • Belohnt die partnerschaftliche Teilung der Aufgaben die jetzt durch Beschulung und Betreuung von Kindern zu Hause anfallen.
  • Stärkt Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kinder. Durch den Geschwisterbonus können Familien mehr Unterstützung erhalten, bis zu 100 Prozent des bisherigen Nettolohns und damit deutlich mehr Unterstützung erhalten als durch das Kurzarbeitergeld.
  • Steht auch für Familien bereit, die derzeit kein Einkommen haben. Der Mindestsatz von 300 € wird nicht auf den Hartz IV Satz angerechnet.
  • Entlastet Familien mit behinderten Kindern und kann als Instrument auch auf pflegende Angehörige ausgeweitet werden.
  • Hilft Unternehmen und Betrieben, weil es zusätzlich Entlastung schafft und ggf. weniger Menschen in Kurzarbeit geschickt werden müssen. Im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld muss der Betrieb das Elterngeld nicht aufstocken, was viele Betriebe beim Kurzarbeitergeld freiwillig oder aufgrund tariflicher Vereinbarungen tun. Die Elternzeit muss mit dem

 

Entschädigung bei Ausfall der Kinderbetreuung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Absatz 1a und Absatz 2 (neu) setzt eine echte Notlage bei der Kinderbetreuung voraus, also dass Eltern keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit wie z.B. ein Elternteil in Homeoffice sicherstellen können. Außerdem wird die Entschädigung nur für 6 Wochen gewährt. Das Corona-Elterngeld erkennt hingegen an, dass durch die Schließung aller Kitas und Schulen alle Eltern in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sind und schafft hierfür eine Lösung in Absprache mit den jeweiligen Arbeitgeber*innen.

Da die Entschädigung im IfSG ebenso wie die Kurzarbeit im SGB III einen Lohnersatz von 67% vorsehen, sollte darauf hingewirkt werden, dass dieser Satz künftig auch beim Basiselterngeld und Corona-Elterngeld Anwendung findet.

 

1 Den Geschwisterbonus bekommt man beim normalen Elterngeld, wenn im Haushalt

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 20.

 

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