Mit den heute beschlossenen Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Hamburgische Bürgerschaft eine wichtige Grundlage für den Schutz des Gesundheitssystems in den kommenden Wochen geschaffen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion hatte sich hier für eine Lösung mit Augenmaß und klarem Enddatum über den 2. April hinaus stark gemacht. Durch die gestiegene Belastung der Normalstationen ist das Tragen der Maske in Innenräumen sowie ÖPNV und Einzelhandel ein angemessener Schritt, das Gleiche gilt für die 2G-Plus-Regel bei Tanzlustbarkeiten. Die vereinbarten Maßnahmen enden mit dem 30. April 2022, sofern sich die Infektionsdynamik nicht verschlechtern sollte.
Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Aktuell erleben wir eine massive und im Ausmaß bisher beispiellose Verbreitung des Coronavirus. Etwa 80.000 akut Infizierte gibt es derzeit, fast ein Fünftel aller Infektionen seit Pandemiebeginn. Anders als bei vorherigen Corona-Wellen fürchten wir weniger die schweren Verläufe, sondern den massenhaften Anstieg von Betroffenen innerhalb eines engen Zeitfensters. Seit Anfang März ist die Anzahl an Covid-19-Patient*innen auf den Normalstationen um 76 Prozent gestiegen. Das fordert unser Gesundheitssystem in einer Weise, die keinen Normalzustand zulässt. Wenn noch mehr Mitarbeitende sich in den Krankenhäusern infizieren, droht ein medizinischer Versorgungsengpass.
Leider konnte sich die Bundespolitik nicht auf ein einheitliches Vorgehen bei den Basisschutzmaßnahmen einigen. Daher nehmen wir als Landesparlament unsere Verantwortung wahr, die drohende Überlastung abzuwehren. Dafür haben wir ein ausgewogenes Paket auf den Weg gebracht. Aufgrund der verringerten Schwere der Krankheitsverläufe wird es keine Abstandsgebote oder Kontaktregeln geben. Die Maskenpflicht ist zwar ein Eingriff in den Alltag, allerdings ein vergleichsweise leichter. Zugleich ist die Maske ein wirksames Mittel in Innenräumen zur Vorbeugung von Infektionen. Daher ist die Verlängerung der Maskenpflicht mit Blick auf die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes der richtige Schritt. Die Maske im ÖPNV und Einzelhandel schützt alle und ermöglicht es Vulnerablen, sich besser vor Infektionen zu schützen und am öffentlichen Leben teilzuhaben. In allen weiteren Bereichen wird das Tragen von Masken auf den Wegen verpflichtend sein, nicht aber am Platz. Bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten wollen wir weiterhin auf die Maske verzichten, dafür gilt hier der 2G-Plus-Zugang.
Durch die bleibenden Maßnahmen stellen wir die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen in den kommenden Wochen sicher. Zudem wird verhindert, dass das Personal im Gesundheitswesen für die versäumte Einigung im Bund die Rechnung zahlen muss. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Regelungen und die Überführung in entsprechende Maßnahmen durch den Senat vor Gerichten standhalten werden. Die Basisschutzmaßnahmen enden mit dem 30. April, sofern sich die Infektionsdynamik nicht verschlechtert. Sie sind ein Übergang in den endemischen Zustand der Pandemie.“


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