Der Senat hat heute sein Realisierungskonzept zur Neustrukturierung und Modernisierung des Hamburger Jugendvollzugs vorgelegt. Demnach soll auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Billwerder bis 2026/27 die Jugendanstalt Hamburg entstehen, mit 200 Haftplätzen für den geschlossenen, 18 für den offenen Vollzug sowie 20 für den Jugendarrest. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt das Ergebnis des umfangreichen Prüf- und Entwicklungsprozesses als wichtigen Baustein für einen zeitgemäßen Jugendvollzug.
Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Junge Häftlinge müssen optimal auf ein kriminalitätsfreies Leben nach der Haft vorbereitet werden. Mit der Neustrukturierung stellt der Senat die Weichen für einen zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen, auf bestmögliche Resozialisierung gerichteten Hamburger Jugendvollzug. Wichtig ist dabei auch der Fokus auf Gewaltprävention durch möglichst einsehbar und übersichtlich auszugestaltende Lebensbereiche der Häftlinge. Nur so ist die Schaffung von gewalt- und angstfreien Räumen möglich, in der ein konstruktives Arbeits-, Lern- und Therapie-Klima entstehen kann. Dadurch vergrößert sich die Chance, dass Häftlinge an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen. Der Neubau der Jugendanstalt Hamburg ist zwar eine teure, aber fachlich überzeugende und sorgfältig geplante Investition in die Zukunft des Strafvollzugs. Mit der Bündelung an einem zentralen Standort mit bereits vorhandener Infrastruktur wird die Qualität des Jugendvollzugs dauerhaft gesichert und die Personalnot, der schon mit der Ausbildungsoffensive begegnet wurde, weiter gemindert.“
Hintergrund: Entsprechend dem im April 2018 zwischen den Bürgerschaftsfraktionen von SPD, GRÜNEN, FDP und CDU vereinbarten und einstimmig von der Bürgerschaft beschlossenen „Justizvollzugsfrieden“ (Drcks. 21/12547) soll auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Billwerder die „Jugendanstalt Hamburg“ entstehen. Um den Hamburger Jugendvollzug für die kommenden Jahrzehnte zeitgemäß zu gestalten, hatte der Senat seit 2015 im Rahmen der „Justizvollzugsreform 2020“ entlang qualitativer Maßstäbe sowie Effizienz- und Kostengesichtspunkten verschiedene Realisierungsmodelle entworfen und geprüft. Die Option, die teilweise hundertjährigen Gebäude des aktuellen Standorts auf der niedersächsischen Elbinsel Hahnöfersand zu sanieren, erschien weder vollzugsfachlich noch ökonomisch sinnvoll. Ein Neubau auf dem Gelände der JVA Billwerder hingegen bietet die Vorzüge einer stadtnahen Resozialisierung durch eine verbesserte Erreichbarkeit sowie viele strukturelle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten, durch die sowohl die Vollzugsqualität als auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert werden können. Der diesbezüglich fraktionsübergreifend herrschende Konsens wurde darum im April 2018 im „Justizvollzugsfrieden“ zwischen den Bürgerschaftsfraktionen der SPD, der GRÜNEN, der CDU und der FDP festgeschrieben, um zu vermeiden, dass Grundsatz- und Standortentscheidungen bezüglich der investitionsintensiven und langfristig strukturell zu planenden Justizvollzugsgestaltung von Nachfolgeregierungen revidiert werden. Denn das ginge mit erheblichen Konsequenzen für die Inhaftierten und Bediensteten sowie Effizienzverlusten und Fehlinvestitionen einher.


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