Ein Antrag der AfD gegen die vor zwei Wochen in der Bürgerschaft auf den Weg gebrachten Corona-Maßnahmen wurde durch das Hamburger Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten bleiben also weiterhin bestehen und enden wie vorgesehen am 30. April dieses Jahres.
Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Dass der Antrag der AfD gegen die Fortsetzung ausgewählter und bekannter Corona-Maßnahmen in Hamburg erfolglos blieb, belegt, dass wir in der Bürgerschaft mit unserer mutigen Entscheidung vorrausschauend und rechtssicher agiert haben. Wir haben durch die wenig einschränkenden Maßnahmen, dazu gehören vor allem Maskenpflicht und eine Zugangsbeschränkung für Clubs und Diskotheken, einen vernünftigen Übergang in den Sommer ermöglicht. Dass die Maßnahmen nun am Ende des Monats auslaufen, so sich die Lage nicht dramatisch verändert, ist richtig und kommt zur passenden Zeit. Die nächsten Monate werden unbeschwerter und entspannter, darauf können wir uns durchaus freuen. Auf den kommenden Herbst blicken wir allerdings sensibel, hier erwarten wir mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Falls es wieder zu einer Belastung oder Überlastung des Gesundheitssystems kommt, müssen wir vorbereitet und handlungsbereit sein.“
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