Laut einem Gesetzentwurf des Bundes sollen Pflegestudierende künftig eine angemessene Vergütung erhalten. In einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, dass diese Regelung schnellstmöglich gilt. Für die anstehende Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes soll zudem geprüft werden, ob es möglich ist, Hamburger Studierenden eine Vergütung zu zahlen (siehe Anlage). Darüber hinaus soll die akademische Pflegeausbildung noch stärker als bisher beworben werden. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 10. Mai.
Dazu Linus Görg, Sprecher für Pflege der Grünen Fraktion Hamburg: „Um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Pflege für alle Menschen zu ermöglichen, brauchen wir akademisierte Pflegefachpersonen in der Versorgung. Der Wissenschaftsrat empfiehlt eine Akademisierungsquote von zehn bis 20 Prozent in den Gesundheitsberufen. Auch wenn Hamburg diesbezüglich deutlich über dem Bundesschnitt liegt, sind wir von diesem Ziel noch weit entfernt. Umso wichtiger ist es, dass wir die Attraktivität des Pflegestudiums nachhaltig erhöhen. Mit unserem Antrag machen wir uns dafür stark, dass der Bund schnellstmöglich für Entlastung sorgt. Ich hoffe, dass die Praxispartner der HAW Hamburg darüber hinaus aktiv werden und den Studierenden bis zum endgültigen Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Übergangsfinanzierung anbieten. Zusätzlich muss das Pflegestudium besser beworben werden, daher fordern wir ein deutlicheres Hervorheben dieser Möglichkeit auf der Website der ‚Das ist Pflege‘-Kampagne.“
Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Studiengang Pflege an der HAW leistet einen wichtigen Beitrag für eine wissenschaftsbasierte Versorgung. Seit dem Start des generalüberholten Studiengangs im Wintersemester 2020/21 sind die Studierenden an der Hochschule angesiedelt und nicht mehr parallel bei einem Träger angestellt. Somit entfällt die Ausbildungsvergütung, die dual Studierende zuvor erhalten haben. Da die Studierenden während ihres Praxissemesters Vollzeit in der Pflege arbeiten, bleibt ihnen kaum Zeit für einen Nebenjob. Damit der Studiengang in dieser Zeit attraktiv bleibt, müssen Praxiseinsätze unbedingt entlohnt werden. Deswegen ist der Bundesratsbeschluss zur angemessenen Vergütung von Pflegestudierenden vom 31. März 2023 richtig und wichtig. Bis zur bundesweiten Umsetzung des Beschlusses wollen wir mit den Hamburger Trägern vorangehen und eine gerechte Regelung für die Hamburger Pflegestudierenden finden.“
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