Innenpolitik

Auch Rot-Grün sieht Handlungsbedarf beim Rettungsdienst – verstärkte Einbindung der Hilfsorganisationen geplant

Anlässlich von Medienberichten über Missstände in der Organisation des Rettungsdienstes haben die Regierungsfraktionen ebenfalls auf Handlungsbedarf und eine bereits am 12. Juli beschlossene Initiative in der Bürgerschaft hingewiesen. SPD und Grüne fordern darin die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur umfassenden Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes bis zum 31.12.2017.
Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„Wir Grüne wollen nicht, dass Streitigkeiten zwischen Feuerwehr und Rettungsdiensten auf dem Rücken der Hilferufenden ausgetragen werden. Deshalb haben wir unseren Senat  mit einer gesetzliche Neuregelung beauftragt, um die Zusammenarbeit aller Dienste auf eine bessere Basis zu stellen.“

Dazu Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:

„Auch wir sehen Handlungsbedarf. Auf unseren Antrag hin hat die Bürgerschaft in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ein Ersuchen an den Senat gerichtet. Ziel ist es, in der anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes die Einbindung der für die Sicherheit unserer Stadt unverzichtbaren Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst zu verbessern. Klar ist: Eine Überarbeitung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes ist längst überfällig. Es genügt in einigen wesentlichen Punkten nicht mehr den Anforderungen an einen zukunftsfähigen Rettungsdienst und muss zudem an neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die bestmögliche Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger nach höchsten Qualitätsstandards gewährleistet wird. Auch die Einbindung Dritter in den öffentlichen Rettungsdienst muss neu ausgestaltet werden. Dabei ist es mir wichtig, dass insbesondere die Hilfsorganisationen besser als bisher in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden.“

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