Stadtentwicklung

Bodenpolitik: Erbbaurecht statt Verkauf bei Grundstücksgeschäften!

Der Senat hat heute eine umfassende Drucksache für eine neue strategische Bodenpolitik vorgestellt. Neben Aspekten wie Baugemeinschaften, dem Ankauf von Grundstücken und der Inanspruchnahme von bodenpolitischen Instrumenten nach dem Baugesetzbuch geht es vor allem um den Grundsatz, Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Baugemeinschaften werden zudem zu einem tragendem Element bei dem Bau neuer Quartiere. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die Maßnahmen als wichtigen Schritt hin zu mehr bezahlbaren Wohnraum.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „ Mit der Drucksache zum Bodenrecht beschreitet Hamburg einen grundlegenden Wechsel in der Grundstückspolitik. Nun gilt im Grundsatz: Erbbaurecht statt Verkauf bei Grundstücksgeschäften. Die vorgestellten Maßnahmen erleichtern insbesondere weniger finanzkräftigen Wohnungsbauenden und Baugemeinschaften die meist über 75-jährige Nutzung eines städtischen Grundstücks, da nun der hohe Kaufpreis entfällt. Zudem wollen wir gemeinwohlorientierte Bestandshalter bei der Grundstücksvergabe stärker zum Zuge kommen lassen, indem wir den Erbbauzins erneut senken und den Bodenwert auf 600 Euro je Quadratmeter Bruttogeschossfläche im geförderten Wohnungsbau festlegen. Hohe Kaufpreisgebote aufgrund spekulativer Unternehmensstrategien können so verhindert werden. Durch die Stärkung der Baugemeinschaften haben die Hamburgerinnen und Hamburger nun die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Menschen ihren eigenen Wohnraum zu kreieren oder für das Alter mit Wohneigentum vorzusorgen.”

Hintergrund: Bei allen großen Stadtentwicklungsvorhaben sind 20 Prozent aller Grundstücke für den mehrgeschossigen Wohnungsbau für Baugemeinschaften zu einem bezahlbaren Bodenpreis gesichert. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben nun die Chance, sich stadtweit, wie bspw. in Oberbillwerder, Trabrennbahn und Wilhelmsburg, zu bewerben, um gemeinsam mit anderen ihre eigene Wohnumgebung zu gestalten oder (genossenschaftliches) Eigentum für die Alterssicherung zu schaffen.

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