Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden: Die Hamburger Rechtsgrundlage für den Einsatz von Datenanalysesoftware ist in der aktuellen Fassung verfassungswidrig. Das Urteil macht deutlich, dass erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf einer klar definierten gesetzlichen Grundlage stehen müssen. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt das Urteil aus Karlsruhe. Automatisierte Datenanalyse trägt zu einer effektiven Verbrechensbekämpfung bei, muss jedoch stets grundrechtlich eingegrenzt werden.
Dazu Sina Imhof, innenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Automatisierte Datenanalyse generiert neues Wissen und stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Aus diesem Grund muss sie an klare Eingriffsschwellen geknüpft werden. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich: Beim Einsatz einer solchen Software müssen die Grundrechte der Bürger*innen beachtet werden. Auch Art und Umfang der verwendeten Daten müssen rechtlich genau definiert sein. Polizeiliche Befugnisse erfordern immer klare Rechtsgrundlagen, so auch bei der automatisierten Datenanalyse. Wir Grüne begrüßen daher das Urteil aus Karlsruhe. Zugleich ist uns bewusst, dass die Sicherheitsbehörden einer zunehmenden Datenflut gegenüberstehen, die manuell kaum noch zu bewältigen ist. Zur effektiven Verbrechensbekämpfung ist eine automatisierte, rechtlich klar eingegrenzte Datenanalyse notwendig. Dass diese grundsätzlich möglich ist, hat das Karlsruher Gericht in der Vergangenheit bereits bestätigt. Nun gilt es, Lösungen zu finden, die zur Verbrechensbekämpfung beitragen und zugleich die Grundrechte berücksichtigen. Diesen weiteren Prozess in Hamburg werden wir konstruktiv begleiten.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den §49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für verfassungswidrig erklärt. Dieser beschreibt die Befugnisse der Polizei, bereits vorliegende personenbezogene Daten automatisiert im Rahmen einer Datenauswertung weiter zu verarbeiten. Damit im Zusammenhang steht die beispielsweise in Hessen eingesetzte Software Palantir.


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