Corona

Covid-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz: „Zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz der Hamburger Wirtschaft“

Das Insolvenz-Aussetzungsgesetz infolge der Corona-Pandemie soll Unternehmen und Privatpersonen davor schützen, unverschuldet in die Insolvenz zu geraten. Die Pflicht eine Insolvenz anzumelden ist außer für zahlungsunfähige Unternehmen dabei de facto noch bis zum Jahresende außer Kraft gesetzt. Laut einer Schriftlichen Anfrage der Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Zohra Mojadeddi haben sich die Mechanismen des Aussetzungsgesetzes und die durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen in Hamburg bewährt. Allein durch die Corona-Soforthilfe wurden 55.477 Anträge mit einem Fördervolumen von 520 Millionen Euro bewilligt.

Dazu Zohra Mojadeddi, Sprecherin für Mittelstand, Handwerk, Wirtschaftsförderung und Cluster der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Aus täglichen Gesprächen mit Unternehmen, Betrieben, Kammern, Verbänden, Arbeitnehmer*innen und Solo-Selbständigen wissen wir, dass die Corona-Krise für viele eine beispiellose, nie dagewesene Belastungsprobe darstellt, für die es keine Notfall-Blaupause gibt. Daher war es dringend notwendig, unserer Wirtschaft flankierend zum Insolvenz-Aussetzungsgesetz auch mit diversen Zuschuss- und Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel der Hamburger Corona Soforthilfe, der Hamburg-Kredit Liquidität, der Corona Überbrückungshilfe I+II, dem Hamburg Stabilisierungs-Fonds und der Novemberhilfe unter die Arme zu greifen. Damit konnten unverschuldete Insolvenzen und der damit einhergehende Abbau von Arbeitsplätzen eingedämmt werden. Die seit März 2020 laufenden Hilfsprogramme stellen eine kluge Weichenstellung für eine hoffentlich baldige Post-Corona-Zeit dar und bilden die Grundlage für die Steuereinnahmen und Arbeitsplätze von morgen.“ 

Hintergrund:

Aus der Schriftlichen Anfrage geht hervor, dass seit 1. Oktober 2020 bis zum Stichtag 19. November insgesamt 64 Anträge auf Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt wurden, davon 37 im Oktober (Vorjahr 169). Es ist eine Steigerung der Insolvenz-Anträge im unternehmerischen Bereich von September zu Oktober festzustellen (69 auf 96), wobei aber beide Werte deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen (Oktober Minus 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; September Minus 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Werden die bisherigen Zahlen für November hochgerechnet, so ist keine deutliche Steigerung von Oktober zu November zu erwarten.

Mit Beginn der wirtschaftlichen Einschränkungen und den pandemiebedingten Auswirkungen auf die lokale Wirtschaftsstruktur seit März 2020, hat die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit dem Bund sowie in enger Abstimmung mit den Ländern eine Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen und Förderprogrammen aufgelegt, um eine Corona-bedingte Zunahme an Insolvenzen und dem damit verbundenen Verlust an Arbeitsplätzen massiv entgegenzuwirken (Hamburg Corona Soforthilfe, dem HCS InnoStartup Modul, dem IFB-Förderkredit Sport, dem IFB-Förderkredit Kultur, Hamburg-Kredit Liquidität, der Corona Überbrückungshilfe I+II, dem Corona Recovery Fonds, Hamburger Stabilisierungs-Fonds, der Novemberhilfe und dem Hilfspaket Kultur). Die Anzahl der bewilligten Anträge und deren Fördervolumen finden sich in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage.

Durch das Covid-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz ist seit dem 25. März 2020 für die Leitungsorgane einer juristischen Person und einer Personengesellschaft ohne natürliche Person die Insolvenzantragspflicht bis einschließlich den 30.09.2020 ausgesetzt worden, sofern die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Krise beruht hat und gleichzeitig die Aussicht gegeben ist, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsmaßnahmen oder auf andere Weise zu sanieren. Diese Insolvenzantragspflicht wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, allerdings nur noch für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gezielt auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Freiberufler*innen, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche temporäre Schieflage geraten sind.

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