Der Hamburger Senat hat zur heutigen Bürgerschaftssitzung einen Nachbewilligungsantrag für das laufende Haushaltsjahr eingereicht. Mit ihm sollen unter anderem Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die Herausforderungen der Coronakrise bewältigen zu können. Auch öffentliche Unternehmen sollen so gestützt werden. In ihrer vorherigen Sitzung hatte die Bürgerschaft die Außerkraftsetzung der Hamburger Schuldenbremse beschlossen und so den Senatsantrag ermöglicht. Die Fraktionen von SPD und Grünen ergänzen den Senatsantrag mit einem eigenen Zusatzantrag, der eine regelmäßige Berichtspflicht des Senates zur Verwendung der bereitgestellten Mittel vorsieht.
Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben bewiesen, dass wir im Krisenmodus schnell handeln und geschlossen zusammenstehen. Die Coronakrise verlangt allen Hamburgerinnen und Hamburgern viel ab. Unsere Aufgabe ist es, uns gut durch die schweren Fahrwasser zu bringen. Hierfür stellen wir nun in einem ersten Schritt umfassende Nachbewilligungen in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mittel, die dringend benötigt werden, um sofort dort zu helfen, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird und die Auswirkungen abzufedern. Allein voraussichtlich 300 Millionen Euro gehen zusätzlich zu den Anstrengungen des Bundes in unsere Soforthilfe. Da in dieser besonderen Situation schnell gehandelt werden muss, verzichten wir darauf, die Maßnahmen einzeln durchs Parlament zu bringen, bestehen aber auf sehr kurz getakteten Berichten, um stets im Bild zu sein.“
Dazu Dr. Mathias Petersen, Haushaltsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Besondere Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Deshalb erweitern wir den Haushalt in der heutigen Sitzung um eine Milliarde Euro. Allein die Summe der Nachbewilligung verdeutlicht das ganze Ausmaß der Herausforderungen, vor die uns die aktuelle Krise stellt. Mit den zusätzlichen Mitteln bleibt Hamburg auch haushaltspolitisch handlungsfähig und in der Lage, dort zu unterstützen, wo es nötig ist. Aufgrund der schwer zu prognostizierenden und sich dynamisch entwickelnden Lage ist es richtig, das Geld der Finanzbehörde zentral zur Verfügung zu stellen. Mit unserem Zusatzantrag verknüpfen wir die Nachbewilligung mit einer engmaschigen Berichtspflicht des Senats an die Bürgerschaft und tragen damit unserer Verpflichtung als Parlament Rechnung.“
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