Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Verfahrensakte am Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts und neue Regelungen zu Stellvertretungen sowie zu Beginn und Ende der Amtszeit. Ein entsprechender rot-grüner Antrag wird am 24. April in der Hamburgischen Bürgerschaft beraten.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Justizpolitik und Verfassung der Grünen Fraktion Hamburg: „Unsere ehrenamtlich tätigen Verfassungsrichter*innen verdienen höchste Anerkennung für ihre verantwortungsvolle Aufgabe. Zuletzt wurde ihre Aufwandsentschädigung im Jahr 1982 erhöht. Die nun von uns auf den Weg gebrachte Erhöhung ist daher überfällig und bedeutet zugleich eine Würdigung ihrer wichtigen Arbeit für unseren Rechtsstaat. Wir müssen kontinuierlich dafür sorgen, dass das Justizsystem attraktiv bleibt und darüber hinaus den Ansprüchen unserer Zeit gerecht wird. Dabei geht es vor allem auch um die erfolgreiche Digitalisierung. Mit unserem Antrag ermöglichen wir dem Landesverfassungsgericht die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und führen beim Hamburger Verfassungsgericht die elektronische Verfahrensakte ein. Durch die elektronische Akte wird der Zugang zum verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz beschleunigt und vereinfacht. Auf diese Weise stärkt die notwendige Digitalisierung die Funktionalität und Akzeptanz unseres Justizwesens.“
Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir schaffen mit unserem Antrag die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung am Hamburgischen Verfassungsgericht. Mit den digitalen Neuerungen wird der verfassungsrechtliche Rechtsschutz in Hamburg schneller und moderner. Die Gesetzesänderung bietet nun auch die Gelegenheit, erstmals seit über 40 Jahren die Aufwandsentschädigung für Verfassungsrichter*innen anzupassen. Damit erfahren die Hamburgischen Verfassungsrichter*innen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine angemessene Wertschätzung.“
Hintergrund:
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden zuständig. Es besteht aus der Präsidentin und acht weiteren Verfassungsrichter*innen sowie ihren Stellvertreter*innen.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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