Die gesundheitliche Versorgung für Menschen in Haft ist in Hamburg auf einem hohen Niveau und mit der von Menschen außerhalb des Justizvollzugs zu vergleichen. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Große Anfrage der rot-grünen Regierungsfraktionen hervor (siehe Anlage). Danach seien sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die Suchtkrankenhilfe in den Justizvollzugsanstalten der Hansestadt mit hoher Qualität gewährleistet. Die Regierungsfraktionen sehen die Erkenntnisse als gute Basis für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, die die spezifischen Bedarfe von Menschen in Haft im Blick hat.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Es ist von hoher Bedeutung, dass Menschen in Haft dieselbe angemessene medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten wie alle anderen. Die Antworten des Senats auf unsere Anfrage machen deutlich: Hamburgs Justizvollzug agiert hier auf einem hohen Niveau und betreut die Strafgefangenen umfassend und zeitgemäß. Zusätzlich gibt es breite Impfangebote, was mit Blick auf die Corona-Impfungen sogar zu einer Impfquote von schätzungsweise 85 bis 90 Prozent geführt hat. Unsere Anfrage zeigt deutlich, wie wichtig die Sammlung von Gesundheitsdaten im Justizvollzug ist. Nur wenn transparent gemacht wird, wie die Situation vor Ort ist, kann sie weiter verbessert werden. Wir sehen uns in der Verantwortung, insbesondere die Versorgung von psychisch Erkrankten im Vollzug weiter auszubauen und werden uns für die Umsetzung und Finanzierung einer psychiatrischen Kurzzeitstation einsetzen.Im Weiteren ist aus unserer Sicht der Bund in der Verantwortung: Eine Versicherungspflicht für Strafgefangene wäre der richtige Schritt, damit diese sich nicht nach der Haft neu versichern müssen.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Eine möglichst umfassende Gesundheitsfürsorge in den Hamburgischen Justizvollzuganstalten ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Resozialisierung straffällig gewordener Menschen. Strafgefangene in Hamburg treffen in den Justizvollzugsanstalten auf eine gute medizinische Versorgung. Das gilt für die Behandlung von Sucht- und Infektionserkrankungen gleichermaßen. In Haft bietet sich die Möglichkeit, auch lange und aufwändige Behandlungen zu durchlaufen – etwa bei einer Hepatitis-C-Erkrankung, von der Strafgefangene mit Suchterkrankung besonders häufig betroffen sind. Wir begrüßen daher, dass die Behörde in diesen Fällen künftig noch stärker darauf hinwirken will, dass Therapieangebote angenommen werden. Zu einem straffreien Leben nach der Haft gehört, dass im Anschluss für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz gesorgt ist. Das haben wir im Resozialisierungsgesetz festgeschrieben. Im Rahmen des Übergangsmanagements im Regelvollzug ist sichergestellt, dass eine entsprechende Beratung stattfindet und die Kontaktaufnahme zur Krankenkasse unterstützt wird. Nun sollen auch Gefangene, die aus der Untersuchungshaft entlassen werden, Hilfestellung im Rahmen eines Übergangscoachings erhalten. Diese Verbesserungen haben unsere volle Unterstützung.“
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