Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Gesundheitsleitfaden für Hamburger Kindertagesstätten als Leitfaden für den Umgang mit Infektionskrankheiten und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgestellt. Anhand einer Tabelle ist künftig auf einen Blick zu erkennen, wie lange ein Kind wegen welcher Krankheit der Kita fernbleiben muss und wann ein Attest nötig ist. Für Eltern und Fachkräfte gibt es dadurch mehr Verlässlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Infektionskrankheiten. Die Erstellung des Leitfadens geht auf eine Initiative der Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und SPD zurück.
Dazu Anna Gallina, familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Für Eltern war der heterogene Umgang der Kitas mit Infektionskrankheiten in der Vergangenheit oft schwierig, insbesondere in Bezug auf die Anzahl an Tagen, an denen ein Kind die Kita nicht besuchen darf. Auch von Kinderärztinnen und -ärzten erreichte uns der Wunsch nach einer größeren Standardisierung, um zu vermeiden, dass eine Vielzahl gesunder Kinder in ihrer Praxis für Gesundschreibungen vorstellig wird. Nun erhalten die Fachkräfte der Kitas eine übersichtliche und fachlich abgesicherte Handreichung, die einheitliche Regeln vorsieht. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf den Umgang mit ärztlichen Attesten, die Wiederzulassung zum Kitabesuch sowie die Schutzmöglichkeiten durch vorbeugende Impfungen gelegt. Der Leitfaden wird den Kitas auch als praktische Tabelle zur Verfügung gestellt, um sich im geschäftigen Arbeitsalltag schnell einen Überblick über die Handlungsempfehlung zu verschaffen. Dies erhöht die Handlungssicherheit der Fachkräfte und die Verlässlichkeit für die Eltern im Umgang mit diesen Krankheiten. Die einheitlichen Regeln entlasten darüber hinaus Kinderärztinnen und -ärzte und sorgen so für mehr Kapazitäten an anderer Stelle. Unterm Strich wird der Umgang mit Infektionskrankheiten in der Kita somit für alle Beteiligten stressfreier und nachvollziehbarer.“


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