Familie

Sondernutzung von Spielplätzen – Inbetriebnahme von Kitas ohne Außenfläche ermöglicht

Der Familienausschuss der Bürgerschaft befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit der neuen Fachanweisung zur Sondernutzung von Spielplätzen durch Kitas. Nach einem Gerichtsurteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts wird mit einer Fachanweisung für Kitaträger sowie für Bezirksämter und Behörden erneut Rechtssicherheit geschaffen und ein Verfahren vereinbart. Damit gibt es nun wieder die Möglichkeit, auch Kitas ohne ausreichend eigener Außenspielfläche in Betrieb zu nehmen und eine Sondernutzung für einen nahegelegenen Spielplatz als Ersatz geltend zu machen.

Dazu Britta Herrmann, familienpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung viel Platz und Bewegung. Mit der Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Spielplätze stellen wir genau das sicher. Auch kommt es zu keiner finanziellen Mehrbelastung für die Träger, da die Sozialbehörde jegliche Aufwendungen zur Nutzung des Außengeländes refinanziert. Klar ist auch: Bisher sind überhaupt nur sehr wenige, neue Kitas von dieser Situation betroffen. Ziel der Regelung ist es zudem, von jedem Träger grundsätzlich zu erwarten, dass ein Außengelände mitgedacht und mitgeplant wird. Alles andere muss eine absolute Ausnahme bleiben.“

Dazu Uwe Lohmann, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Kita-Kinder müssen auch im Freien spielen können. Am besten, am einfachsten und damit auch am häufigsten ist das auf einer Außenspielfläche möglich, die direkt an die Räume der Kita anschließt. Denn der Weg zu einem Spielplatz außerhalb der Kita kann im Alltag nicht immer ermöglicht werden. In Ausnahmefällen kann als Ersatz für eigene Außenspielflächen eine Sondernutzungsgenehmigung für einen nahe gelegenen Spielplatz erteilt werden. Seit einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts von November 2020 kann die bisherige Verwaltungspraxis, mit der Kitas anstatt einer eigenen Außenspielfläche einen Spielplatz in der Nähe nutzten, leider nicht fortgesetzt werden. Mit der Neuregelung bleibt der Mechanismus der Erteilung einer Sondernutzung der gleiche, jedoch müssen die Bedenken des Gerichts, das einen Nutzungskonflikt in der bisherigen Praxis sieht, aufgegriffen werden. Daher haben Umwelt- und Sozialbehörde eine Fachanweisung vorgelegt, die die Voraussetzungen dafür schafft, auch weiterhin Kitas ohne eigene Außenspielfläche in Betrieb nehmen zu können. Dies bedeutet insbesondere für dicht besiedelte Innenstadtquartiere, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, hier für zusätzliche Kitaplätze zu sorgen. Aktuell beantragen neun Kitas im Rahmen der Betriebserlaubnis auch eine Sondernutzung für einen Spielplatz. Wichtig ist: In den Pauschalen des Kita-Gutschein-Systems sind Ausgaben für Außenspielflächen bereits enthalten. Denn Kitas mit eigenen Außenspielflächen sind für die Ausstattung und Instandhaltung der Fläche verantwortlich. Insofern ist es im Sinne der Gleichbehandlung auch vertretbar, wenn Kitas ohne eigene Außenflächen für die Nutzung von Spielplätzen nun auch etwas bezahlen. Im kommenden Jahr wird die Fachanweisung erstmals überarbeitet werden können. Dies ermöglicht uns, einen genauen Blick auf die Umsetzung zu werfen und, wenn nötig, die Anweisung zu verbessern. Für uns ist klar: Sofern die Fachanweisung auch für bestehende Kitas zur Anwendung kommt, muss sichergestellt sein, dass kein Kitaplatz wegfällt. Der Bestandsschutz muss für alle Kitas gewährleistet sein.“

Hintergrund

Die neue Fachanweisung betrifft die Betriebserlaubnis von Kitas, die die Sondernutzung eines nahegelegenen Spielplatzes anstelle einer eigenen Außenfläche nachweisen. Kitas, die eine eigene Außenspielfläche haben und Spielplätze als Ausflugsziel besuchen, können dies auch weiterhin ohne Sondernutzungsgenehmigung tun.

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