Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen gehört zum festen Bestandteil eines Jura-Studiums, sie wird von einer dreiköpfigen Kommission abgenommen. Dieses entscheidende Gremium ist allerdings in vielen Fällen ausschließlich mit Männern besetzt. Mit einem gemeinsamen Antrag ersuchen die rot-grünen Regierungsfraktionen den Senat, das in Zukunft zu ändern – und so den Weg dafür zu ebnen, dass mehr Frauen diese wichtige Aufgabe wahrnehmen können (siehe Anlage). Die Hamburgische Bürgerschaft wird in ihrer nächsten Sitzung am 11. Mai über das Vorhaben von SPD und Grünen abstimmen.
Dazu Lena Zagst, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Justizpolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit diesem Antrag gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer gleichstellungsorientierten juristischen Ausbildung. Es ist schließlich von immenser Bedeutung, mit der Repräsentanz von Frauen in allen Bereichen und Stationen Vorbilder für Nachwuchsjuristinnen zu schaffen, insbesondere zu Beginn der beruflichen Laufbahn. Für uns ist klar: Von mit Frauen besetzten Prüfungskommissionen profitieren nicht nur die Studierenden selbst, sondern auch ihre Prüferinnen. Sie können im Austausch mit Kolleg*innen wertvolle Kontakte knüpfen, alle Beteiligten werden zudem durch die höhere Diversität wichtige Erfahrungen sammeln. Dass Studierende fast immer rein männlich besetzten Prüfungskommissionen entgegentreten müssen, ist nicht mehr zeitgemäß und hat auch mit dem späteren beruflichen Alltag nicht mehr viel zu tun. Es ist unser Anspruch und auch schlichtweg unser grundgesetzlicher Auftrag, diese Schieflage zu ändern und für Gleichstellung zu sorgen. Deshalb ist es ein guter Schritt, dass wir den Senat mit diesem Antrag auffordern, noch mehr zu tun, um den Frauenanteil in den Kommissionen zu erhöhen und das Jura-Studium zeitgemäß zu gestalten.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Frauenanteil in den Prüfungskommissionen im Fach Jura liegt bei mageren zwölf Prozent und steht damit im krassen Gegensatz zum hohen Anteil der weiblichen Studierenden. Hier müssen wir in ein Gleichgewicht kommen. Deshalb wollen wir prüfen, welche Anreize wir setzen können, um mehr Frauen in die Prüfungskommissionen zu holen. Das kann etwa durch eine gezieltere Ansprache, eine veränderte Vergütung oder eine höhere Verbindlichkeit zur Durchführung von Prüfungen geschehen. Die Justiz ist längst keine männliche Domäne mehr, das sollte sich auch bei den Examensprüfungen noch stärker widerspiegeln.“
Hintergrund:
2020 waren etwa 60 Prozent der Jura-Studierenden an der Universität Hamburg weiblich, der Frauenanteil in den Prüfungskommissionen zur mündlichen Prüfung betrug 2020 jedoch nur zwölf Prozent.


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