Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Nun muss eine Neuregelung erarbeitet werden. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion betont, dass diese sozial verträglich gestaltet werden muss.
Dazu Farid Müller, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht heute rechtliche Klarheit geschaffen hat. Unser oberstes Ziel ist, dass eine Neuregelung der Grundsteuer sozial verträglich gestaltet wird. Mit wachsender Sorge beobachten wir deshalb, dass viele andere Bundesländer ein Modell einer Grundsteuerreform favorisieren, das in Hamburg und anderen Metropolregionen mit hohen Boden- und Immobilienpreisen zu enormen Mehrkosten für Mieter, Eigentümer und die öffentlichen Haushalte führen würde. Vor diesem Hintergrund wird es nicht leicht werden, zu einer Einigung zu gelangen, die die unterschiedlichen Interessen gleichermaßen berücksichtigt. Wir werden uns bei den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass eine Neuregelung als Bodenwertverfahren ausgestaltet wird, das dann deutlich geringere Auswirkungen auf die Mietkosten nach sich ziehen würde. Bei allen Gefahren bieten sich auch Chancen. So könnte eine andere Erhebung der Grundsteuer dafür genutzt werden, Bodenspekulationen vorzubeugen. Und es wäre denkbar, dass man unbebaute Grundstücke, die für Wohnungsbau vorgesehen sind, mit einem erhöhten Steuersatz belegt. Festzuhalten bleibt: Eine neue Grundsteuer ist für Hamburg ein heikles Anliegen, das wir sehr sorgfältig begleiten müssen.“


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